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Nachzahlungen bei Vermietung

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    Nachzahlungen bei Vermietung

    Hallo,

    wollte mich erkundigen ob man die Kosten, bei einen Vermietete Wohnung die Nachzahlung (nach einem Jahres Abrechnung) Steuerlich absetzbar ist und wenn ja, in Welche Zeile muss an das eintragen.


    Dankeschön



    #2
    Meinst du eine vermietete Wohnung oder eine gemietete Wohnung? Bist du Mieter oder Vermieter?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      eine vermietete Wohnung.

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        #4
        Hallo,

        d.h. du hast eine Nachzahlung von deinem Mieter bekommen?
        und die willst du absetzen?
        Ich denke, die musst du versteuern

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Werbungskosten bei Vermietung sind in der Anlage V zu erklären. Es gilt grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip, maßgeblich ist das Jahr der Zahlung.

          Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage gehören nicht zu den Werbungskosten, erst Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage sind Werbungskosten.

          Einnahmen aus Umlagen müssen auf der Einnahmeseite erklärt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo

            danke für die Rückmeldung.

            Ich bin der Vermieter, ich bekomme sagen wir 500 € Mieteinnahmen und 200 € für die Nebenkosten Gesamt pro Monat 700 €.

            Nebenkosten 12 x 200 € = 2400 €

            Ich laut Hausverwaltung 3000 € Nebenkosten, somit werden am.... 600 € von Konto.... abgezogen.

            Kann man diese 600 € steuerlich geltend machen??


            Ich kann dir auch die Abrechnung zusenden... wenn du eine e-Mail Adresse hinterlässt... währe am sinnvollsten.

            Danke

            Gruß Stefan




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              #7
              Kann man diese 600 € steuerlich geltend machen??
              Soweit sie nicht Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage betreffen, ist das im Jahr der Zahlung absetzbar.

              Wenn du aufgrund der Abrechnung der Hausverwaltung dann mit deinem Mieter genau abrechnest, ist dessen

              Nachzahlung bei dir dann eine Einnahme.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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