Vorauszahlungen Einkommensteuererklärung 2019

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • GlaglaK
    Neuer Benutzer
    • 02.03.2020
    • 5

    #1

    Vorauszahlungen Einkommensteuererklärung 2019

    Hallo an die Elstergemeinde,

    Kann mir jemand helfen wie ich Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ) die ich im Jahr 2019 für das 2019 getan habe,
    in die Einkommensteuererklärung 2019 eintragen kann ???

    Finde dazu kein Feld oder Formular

    Danke schonmal im voraus für die Hilfe.

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45963

    #2
    Es gibt kein Feld dafür und auch kein Formular. Ich füge als Behelf immer eine Lohnsteuerbescheinigung mit 0,00 € Arbeitslohn hinzu und trage die

    Vorauszahlungen bei Lohn- und Kirchensteuer ein. Die muss ich ich vor dem Versenden natürlich wieder löschen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • GlaglaK
      Neuer Benutzer
      • 02.03.2020
      • 5

      #3
      Danke für deine Antwort, also wird das Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen Automatisch mit einberechnen ??

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45963

        #4
        Danke für deine Antwort, also wird das Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen Automatisch mit einberechnen ??
        Grundsätzlich funktioniert das! Solltest du allerdings in ein anderes Bundesland umgezogen sein, ist ein Hinweis auf geleistete Vorauszahlungen nicht verkehrt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • stiller
          Neuer Benutzer
          • 18.07.2008
          • 6439

          #5
          Zitat von GlaglaK Beitrag anzeigen
          Danke für deine Antwort, also wird das Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen Automatisch mit einberechnen ??
          Genau! Die geleisteten Vorauszahlungen werden berücksichtigt und nicht die festgesetzten.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar

          • alixdragon
            Neuer Benutzer
            • 13.04.2008
            • 27

            #6
            Gute Information, d.h. wenn mir Elster dieses Jahr sagt ich krieg 100 Euro zurück und ich habe im Jahr 2019 ca. 4000 Euro vorausgezahlt, kriege ich automatisch 4100 zurück. (und die Vorauszahlung (4*1000Euro) für 2020 wird hoffentlich angepasst)

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Hallo alixdragon,

              für Einkommensteuervorauszahlungen kannst du jederzeit separat beantragen, bei geänderten Verhältnissen, dass diese herabgesetzt werden.

              Tschüß

              Kommentar

              • alixdragon
                Neuer Benutzer
                • 13.04.2008
                • 27

                #8
                gut zu wissen Danke

                Kommentar

                • JuleEis
                  Neuer Benutzer
                  • 14.06.2021
                  • 9

                  #9
                  Charlie24 hat sich hier denn tatsächlich noch nichts geändert? (konnte nichts aktuelleres finden)
                  Dh die Steuer die ich schon für 2021 gezahlt habe muss/kann ich nicht bei MeinElster eintragen und das Finanzamt bezieht die bereits bezahlten Einkommensteuern von 2021 automatisch mit ein?

                  Kommentar

                  • Hilfsprofi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.11.2021
                    • 520

                    #10
                    Selbst wenn es dafür ein Eingabefeld geben würde, müsste das FA prüfen, ob diese Angaben stimmen. Es würde also nichts rationalisieren. Außerdem wird aktuell das Kopfrechnen gefördert.

                    Kommentar

                    • JuleEis
                      Neuer Benutzer
                      • 14.06.2021
                      • 9

                      #11
                      es geht mir nicht darum ob ich Kopfrechnen kann oder nicht, sondern darum das ich alles richtig eintrage und nichts vergesse. Aber danke für deinen Beitrag

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15389

                        #12
                        Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                        Außerdem wird aktuell das Kopfrechnen gefördert.
                        Ich tipp die Zahlen immer in Excel ein

                        Kommentar

                        Lädt...