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Steuer 2018 geschätzt -Was tun?

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    Steuer 2018 geschätzt -Was tun?

    Hallo zusammen,

    Mal sehen ob ich mein Anliegen so formuliert bekomme, dass ich ein wenig Hilfe bekomme.

    Also folgendes Problem: wir sind für das Jahr 2018 geschätzt worden und sollen nun ein ziemlichen Batzen nachzahlen.

    Kann ich für das Jahr 2018 die Steuererklärung noch nachreichen um den zu zahlenden Betrag ggfls minimieren zu können? Und wann ist das nicht mehr möglich?

    Ich sage schonmal vielen Dank

    #2
    Natürlich solltest du die Steuererklärung für 2018 schnellstmöglich einreichen.Hast du gegen die Schätzung Einspruch erhoben oder steht die

    Festsetzung ohnehin unter Vorbehalt der Nachprüfung. Ein Problem mit der elektronischen Steuererklärung hast du offenbar nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Tilli1965 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      Mal sehen ob ich mein Anliegen so formuliert bekomme, dass ich ein wenig Hilfe bekomme.

      Also folgendes Problem: wir sind für das Jahr 2018 geschätzt worden und sollen nun ein ziemlichen Batzen nachzahlen.

      Kann ich für das Jahr 2018 die Steuererklärung noch nachreichen um den zu zahlenden Betrag ggfls minimieren zu können? Und wann ist das nicht mehr möglich?

      Ich sage schonmal vielen Dank
      Pflichtveranlager haben 7 Jahre Zeit, Hinterzieher 10 Jahre.
      Mach einfach Deine Steuererklärungen!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        Danke für die schnelle Antwort. Ich habe keinen Einspruch eingelegt

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          #5
          Ich habe keinen Einspruch eingelegt
          Wenn der Bescheid nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, hätte das aber Sinn gemacht.

          Noch mehr Sinn macht es aber, die Erklärung für 2018 jetzt schnellstmöglich einzureichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Natürlich solltest du die Steuererklärung für 2018 schnellstmöglich einreichen.Hast du gegen die Schätzung Einspruch erhoben oder steht die

            Festsetzung ohnehin unter Vorbehalt der Nachprüfung. Ein Problem mit der elektronischen Steuererklärung hast du offenbar nicht.
            Ein Problem mit der elektronischen Erklärung habe ich nicht aber mit den Summen die ich seit 2017 nachzahlen soll schon.

            Kommentar


              #7
              Selbst wenn der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist, bist Du weiterhin zur Steuererklärungsabgabe verpflichtet. Das Finanzamt muss auch weiterhin prüfen können, ob es nicht ggf. zu wenig geschätzt hat. Zwangsgelder zur Erzwingung der Erklärungsabgabe können also weiterhin kommen ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Zitat von Tilli1965 Beitrag anzeigen

                Ein Problem mit der elektronischen Erklärung habe ich nicht aber mit den Summen die ich seit 2017 nachzahlen soll schon.
                Dein Problem liegt NICHT in der elektronischen Erklärung!
                Mach das, was das Finanzamt fordert - und fertig!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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