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Steuerbescheid vom Finanzamt korrigiert

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    Steuerbescheid vom Finanzamt korrigiert

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe auf etwas Hilfe von euch, da ich sonst im Internet nichts darüber finde.

    Mein Mann hatte 2012 einen Wegeunfall, war 2 Jahre beruflich ausser Gefecht gesetzt und erhält seit dem 10.03.2014 eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
    Wir waren 2014 und 2015 bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) unter Vertrag und die "kompetente" Dame teilte uns bereits 2014 mit, dass uns eine Nachzahlung von über 700 Euro erwartet :-o
    Also Steuer abgegeben, Bescheid bekommen inkl. Vorauszahlungsbescheid von 100 Euro 1/4-jährlich. 2016 bekamen wir dann über 600 Euro erstattet (ich habe das auf die Geburt unseres Sohnes bezogen) und nun für 2017 wieder 778 Euro Nachzahlung inkl. geändertem Vorauszahlungsbescheid.
    Nun flatterte am Freitag ein Brief vom Finanzamt ins Haus, korrigierter Bescheid, bekommen den vollen Betrag von 778 Euro wieder zurück erstattet mit folgender Begründung:

    "Die von Ihnen angesetzten Rentenbeträge wurden bei der Neuberechnung nicht mehr berücksichtigt. Die Rente aus der Unfallversicherung (BGN) sind nach § 3 Nr. 1 ESTG steuerfrei."

    Da frage ich mich wofür wir eigentlich die Dame von der VLH bezahlt haben? Auf dem Rentenbescheid ist deutlich ersichtlich, dass es sich um eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft handelt!!!

    Mich würde nun interessieren, wie wir die Bescheide 2014 und 2015 anfechten können, um das Geld wieder zu holen. Gibt es da ein Musterschreiben für? Soll man sich wegen sowas vielleicht an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht wenden?

    Über ein paar Tipps wäre ich echt dankbar.

    Liebe Grüße
    muedlaus

    #2
    AW: Steuerbescheid vom Finanzamt korrigiert

    Das Thema hat jedenfalls mit elektronischer Steuererklärung nichts zu tun, sondern mit steuerlicher Beratung oder Schadensersatzrecht. Da wird und darf Dir hier nicht weitergeholfen werden können.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Steuerbescheid vom Finanzamt korrigiert

      Soweit das mit Elster zu tun haben könnte:

      Für einen Einspruch, der auch elektronisch möglich ist, ist es inzwischen für 2014 und 2015 zu spät (zumindest, wenn die Erklärungen jeweils rechtzeitig eingereicht wurden).

      Beim Gang zu einem Steuerberater / Anwalt sollte man sich immer im Klaren darüber sein, dass die auch für ihre Arbeit Geld haben möchten.
      Allerdings dürfen die dann auch - anders als wir - Hilfe in Steuersachen geben und steuerlich beraten.

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        #4
        AW: Steuerbescheid vom Finanzamt korrigiert

        Für einen Einspruch, der auch elektronisch möglich ist, ist es inzwischen für 2014 und 2015 zu spät.
        Das ist richtig. Wenn allerdings die Bescheide hinsichtlich dieser Renten zufällig für vorläufig erklärt worden wären, würde ich es mit einem schlichten Änderungsantrag versuchen.

        Lies dir die Steuerbescheide für diese Jahre aufmerksam durch, dann kannst du das selbst beurteilen. Zaubern können Steuerberater nämlich nicht!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuerbescheid vom Finanzamt korrigiert

          Ok, vielen Dank für die Antworten :-)

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