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Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

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    Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

    Hallo! Ich habe vor geraumer Zeit meine Steuererklärung für 2016 via ElsterFormular online übermittelt. Nun habe ich vom Finanzamt Post bekommen, in welcher mir gesagt wird, dass ich noch Unterlagen elektronisch nachreichen soll. Einmal die "Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte 2016 elektronisch" und die "Gewinnermittlung nach Vordruck Einnahmeüberschussrechnung EUR 2016 elektronisch"

    Meine Fragen: Wie reiche ich diese Unterlagen elektronisch nach, da im ElsterFormular "nicht mehr editierbar" steht bzw. wo finde ich diese? Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

    Moment mal. Du hast die Steuererklärung übermittelt. Und jetzt sollst Du noch die Steuererklärung nachreichen, und die Steuererklärung?

    Oder ist es eher so, dass Du die Einkommensteuererklärung übermittelt hast?

    Welche Steuererklärung ist denn nicht mehr editierbar? Die Einnahmeüberschussrechnung?

    Oder hast Du diese noch nicht übermittelt? Dann müsstest Du eben eine neue Steuererklärung für Unternehmer mit der Überschrift Einnahmeüberschussrechnung erstellen. Und übermitteln!

    Solltest Du die Privatversion von ElsterFormular haben, dann müsstest Du diese noch nachinstallieren.

    Die Feststellungserklärung kann man, sag ich jetzt mal spontan, mit ElsterFormular gar nicht machen. Mit Mein Elster wäre das aber möglich.

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      #3
      AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Moment mal. Du hast die Steuererklärung übermittelt. Und jetzt sollst Du noch die Steuererklärung nachreichen, und die Steuererklärung?

      Oder ist es eher so, dass Du die Einkommensteuererklärung übermittelt hast?

      Welche Steuererklärung ist denn nicht mehr editierbar? Die Einnahmeüberschussrechnung?

      Oder hast Du diese noch nicht übermittelt? Dann müsstest Du eben eine neue Steuererklärung für Unternehmer mit der Überschrift Einnahmeüberschussrechnung erstellen. Und übermitteln!

      Solltest Du die Privatversion von ElsterFormular haben, dann müsstest Du diese noch nachinstallieren.

      Die Feststellungserklärung kann man, sag ich jetzt mal spontan, mit ElsterFormular gar nicht machen. Mit Mein Elster wäre das aber möglich.
      Hallo! Ich habe die Einkommenssteuererklärung für Privapersonen eingereicht. Also muss ich jetzt nochmal eine zusätzliche Steuererklärung beim Feld Unternehmer und Selbständige mit Einnahmeüberschussrechnung einreichen (bin selbständiger Kleinunternehmer mit Gewinn von weit unter 17.500 Euro in 2016)? Und wo finde ich da die "Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte" bzw. wie kann ich das mit Mein Elster machen? Sorry bin noch nicht lange selbständig und ziemlich überfordert.
      Zuletzt geändert von HerrPaulberg; 26.09.2018, 01:30.

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        #4
        AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

        Eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung ist nur einzureichen, wenn mehrere Personen beteiligt sind. Ein Alleinunternehmer erklärt diese Tätigkeit im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung und gibt dafür ggf. noch die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung und die Einnahmeüberschussrechnung - Anlage EÜR - ab.

        Allgemeine Informationen zur elektronischen Steuererklärung finden Sie hier:

        http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...erzeichnis.pdf

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          #5
          AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

          Eine Feststellungserklärung ist auch einzureichen, wenn das Wohnsitz-Finanzamt und das Betriebs-Finanzamt auseinanderfallen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Eine Feststellungserklärung ist auch einzureichen, wenn das Wohnsitz-Finanzamt und das Betriebs-Finanzamt auseinanderfallen.
            Dann ist das auch die vom Threadersteller angesprochene GESONDERTE Feststellung (ohne "und einheitliche").
            Allerdings sollte in diesem Fall die Anfrage, dass noch Erklärungen fehlen, von einem anderen Finanzamt gekommen sein, als von dem, wohin die Einkommensteuer übermittelt wurde.

            Die gesonderte Feststellung gibt es aber auch ausschließlich bei mein Elster (Online-Portal) und nicht unter Elsterformular.

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              #7
              AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

              Genau, auf https://www.elster.de/eportal/login/softpse ... oder ggf. in Kaufsoftware.

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                #8
                AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

                Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                Dann ist das auch die vom Threadersteller angesprochene GESONDERTE Feststellung (ohne "und einheitliche").
                Allerdings sollte in diesem Fall die Anfrage, dass noch Erklärungen fehlen, von einem anderen Finanzamt gekommen sein, als von dem, wohin die Einkommensteuer übermittelt wurde.

                Die gesonderte Feststellung gibt es aber auch ausschließlich bei mein Elster (Online-Portal) und nicht unter Elsterformular.
                Die "Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte 2016 elektronisch" kam vom Finanzamt Leipzig I, dennoch bin ich einzelner Kleinunternehmer ohne Mitarbeiter mit Gewinn von 9348 EUR in 2016 und habe im gesamten Jahr 2016 auch dauerhaft in Leipzig gewohnt. Warum muss ich diese Erklärung dann überhaupt einreichen?

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                  #9
                  AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

                  Aber jetzt wohnst Du nicht mehr dort. Stimmts?

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                    #10
                    AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Aber jetzt wohnst Du nicht mehr dort. Stimmts?
                    Richtig, bin Ende 2017 in eine andere Stadt umgezogen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

                      Und genau wegen dieses Umzugs müssen die Feststellung der Gewinneinkünfte und die EÜR für 2016 bei dem früheren Finanzamt eingereicht werden,

                      wobei es bei der EÜR für 2016 bei Betriebseinnahmen unter 17.5000 eigentlich noch zulässig war, diese formlos auf Papier einzureichen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Zusätzliche Unterlagen elektronisch nachreichen?

                        Grundsätzlich ist eine gesonderte Feststellung nur dann verpflichtend durchzuführen, wenn der Ort der Betriebsführung und der Wohnsitz am Ende des Veranlagungszeitraums in der Zuständigkeit unterschiedlicher Ämter lagen (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 b) AO). Wenn sich die Ämter allerdings geeinigt haben sollten, dass das "alte" Amt sich für das eine Jahr weiter um den Betrieb kümmert, statt sofort alles (und nicht nur die Einkommensteuer) an das neu zuständige Amt zu übergeben, bleibt wohl leider trotzdem nichts anderes übrig, als die Erklärungen einzureichen.

                        Das macht m. E. allerdings nur dann Sinn, wenn der Betrieb in Leipzig bleibt und nicht mit umgezogen ist (dann müssen allerdings auf für die Folgejahre gesonderte Feststellungen eingereicht werden - und 2017 wäre dann grds. auch schon fällig) oder im Rahmen des Umzugs ganz abgemeldet wurde. (Denn wenn der Betrieb mit umgezogen ist greift § 180 Abs. 1 S. 2 AO - die örtliche Zuständigkeit für den Betrieb wechselt auch rückwirkend zum neuen Wohnsitzfinanzamt.)

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