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Anlage Kind Kapitalvermögen

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    Anlage Kind Kapitalvermögen

    Hallo ich hätte gern gewußt was man unter Einkünfte bei Kapitalvermögen in die Anlage Kind einträgt. Unserer volljähriger Sohn hatte 2009 62 Euro Kapitalvermögen. Das waren Ausschüttungen aus Fonds und Zinsen. Kapitalertragssteuern mußte er nicht zahlen. Es lag alles unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro. Was wird jetzt eingetragen in die Anlage? Die 62 Euro oder nichts?

    Mit Freundlichen Grüßen Fred12

    #2
    AW: Anlage Kind Kapitalvermögen

    Einnahmen aus Kapitalvermögen sind abzüglich des Sparer-Pauschbetrags als Einkünfte einzutragen, in Ihrem Fall also nichts (Einkommensteuerhinweise 2009 H 32.10 -> Einkünfte).

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      #3
      AW: Anlage Kind Kapitalvermögen

      Alles klar Danke für die Antwort. Eine kleine Frage habe ich noch. Bei der Familienkasse habe ich diese 62 Euro angegeben bei der Berechnung für 2009. Rechnet dass Finanzamt anders und ist es ein Problem, wenn diese Summe die ich bei der Familienkasse eingetragen habe nicht wieder in der Anlage Kind beim Finanzamt auftaucht?

      Mit freundlichen Grüßen Fred12

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        #4
        AW: Anlage Kind Kapitalvermögen

        Ich denke nicht. Sie müssen den Fehler von der Familienkasse ja nicht in der Steuererklärung nochmal machen.

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          #5
          AW: Anlage Kind Kapitalvermögen

          1) Einkünfte aus Kapitalvermögen
          Einnahmen: 62 €
          Sparer-Pauschbetrag in 2009: 62 € (maximal 902 € für alle Kapitalerträge)
          Einkünfte: 0 €

          2) Bezüge
          Einnahmen: 62 €
          Kostenpauschale: 62 € (maximal 180 € als Summe für alle Bezüge)
          Bezüge: 0 €

          Die Kapitaleinnahmen sind in Höhe bis zu den Sparer-Pauschbeträgen keine Einkünfte aus Kapitalvermögen sondern Bezüge, da sie als steuerfreier Teil nicht besteuert wurden aber dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung standen, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.

          Da der Kinderfreibetrag erst bei Einkünften und Bezügen über 7.680 € als Summe verwehrt bzw. bei volljährigen Kindern der Sonderbedarf für auswärtige Unterbringung von 924 € gekürzt wird wenn die Einkünfte und Bezüge über 1.848 € liegen, sind die 62 € steuerlich nicht relevant. ^^

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            #6
            AW: Anlage Kind Kapitalvermögen

            Ok, erst mal vielen Dank Euch 2 für die Infos. Ich hab mal mein Finanzamt angerufen und nachgefragt. Ich muß da nichts eintragen. Früher also vor 2009 wurden diese Einkünfte aus Kapitalvermögen die unter den Sparerpauschbetrag lagen den übrigen Bezügen zugeordnet. Von denen wurden wieder 180 Euro Freibetrag abgezogen. Seit 2009 werden diese Kapitaleinkommen die unter dem Sparerpauschbetrag liegen auch den übrigen Bezügen nicht mehr zugeordnet. Laut Auskunft gibt es da eine Dienstanweisung. Was die Familienkasse betrifft, habe ich schon die richtigen Eintragungen gemacht. Die wollten für 2009 tatsächlich die Kapitalvermögen haben , auch die die unter dem Sparepauschbetrag liegen . Ich habe die Anleitung hier vor mir liegen, war tatsächlich so. Deshalb meine ursprüngliche Frage, ob es relevant ist, wenn bei der Famillienkasse und dem Finanzamt unterschiedliche Angaben gemacht wurden?

            Mit freundlichen Grüßen Fred12

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              #7
              AW: Anlage Kind Kapitalvermögen

              @fred12
              Die Information ist richtig - ab 2009 sind die über den Sparer-Pauschbetrag freigestellten Beträge KEINE Bezüge mehr.

              Durch den Wegfall der Werbungskosten deckt der Sparer-Pauschbetrag pauschal alle Aufwendungen im Bereich Kapitalvermögen ab. Die Werbungskostenpauschale der Vorjahre (sowohl im Bereich Kapitaleinkünfte als auch Arbeitnehmerpauschbetrag) war auch nicht den Bezügen hinzuzurechnen.

              Im vorliegenden Fall interessieren die 62 € weder Familienkasse noch Finanzamt, da die Differenz zu keiner abweichenden Entscheidung führen kann. Wären die 62 € ausschlaggebend zur Gewährung von Kinderfreibetrag/Kindergeld/Sonstwas, wäre die Situation natürlich eine ganz andere. Ein Abgleich der Eintragung Anlage Kind und Antrag Familienkasse findet nicht automatisch statt. Da es 2 verschiedene Behörden sind, ist die Kommunikation auch nicht die gleiche wie von Bürotür zu Bürotür. ;-)

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