Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

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  • Steuerbar
    Benutzer
    • 21.04.2012
    • 37

    #1

    Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

    Hallo,

    ich muss laut Steuerberechnung vom Tool knapp 2.500 € ESt nachzahlen (Gehalt + nebenberuflich).

    Will das Finanzamt dann am Ende auch noch den gleichen Betrag für 2018 im "voraus"?!?

    Danke!
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

    Zitat von Steuerbar Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich muss laut Steuerberechnung vom Tool knapp 2.500 € ESt nachzahlen (Gehalt + nebenberuflich).

    Will das Finanzamt dann am Ende auch noch den gleichen Betrag für 2018 im "voraus"?!?

    Danke!
    Hallo,

    hat gar nichts mit Elster zu tun.
    Dennoch einen Vorauszahlungsbescheid bekommst du vom zuständigen FA

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Steuerbar
      Benutzer
      • 21.04.2012
      • 37

      #3
      AW: Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Dennoch einen Vorauszahlungsbescheid bekommst du vom zuständigen FA
      Und was wenn ich in 2018 gar nicht soviel Gewinn wie in 2017 gemacht habe?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        AW: Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

        Zitat von Steuerbar Beitrag anzeigen
        Und was wenn ich in 2018 gar nicht soviel Gewinn wie in 2017 gemacht habe?
        Dann stellst du einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Das geht elektronisch über Mein ELSTER oder auch schriftlich.

        Du musst das allerdings glaubhaft machen, wobei das Jahr 2018 ja noch gar nicht vorbei ist. Woher weißt du also bereits jetzt, dass dein Gewinn 2018 niedriger ausfällt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Sabre
          Neuer Benutzer
          • 24.02.2010
          • 1281

          #5
          AW: Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

          Falls tatsächlich bereits feststeht, dass der Gewinn 2018 niedriger ist als der für 2017, kann dies über die "ergänzenden Angaben zur Steuererklärung" (Hauptvordruck S. 4 Zeile 98 mitgeteilt werden).
          Der Vorteil: Kein Einspruch gegen einen Vorauszahlungsbescheid erforderlich.
          Der Nachteil: Die Erklärung wird auf jeden Fall personell geprüft.

          Das ist allerdings sicherer, als der Erklärung nur ein Begleitschreiben mit demselben Text beizufügen. Das wird meiner Erfahrung nach nämlich häufiger ignoriert, weil die Erklärung voll elektronisch bearbeitet wird und Belege / Anschreiben dabei nur "stören".

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            AW: Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
            Der Nachteil: Die Erklärung wird auf jeden Fall personell geprüft.
            Nicht die GANZE Erklärung wird "auf jeden Fall" personell geprüft, sondern dieser eine Punkt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • Sabre
              Neuer Benutzer
              • 24.02.2010
              • 1281

              #7
              AW: Muss nachzahlen, gleicher Betrag für aktuelles Jahr zusätzlich?

              Das mit der "ganzen" Erklärung habe ich auch nicht gesagt.

              Aber eine maschinelle Erledigung ganz ohne dass ein Bearbeiter sich die ansieht, ist damit nicht mehr möglich.
              Mehr wollte ich damit nicht ausdrücken.

              Kommentar

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