Zuschüsse und Erstattungen von Behörden

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  • Oskar Köhnlein
    Neuer Benutzer
    • 06.03.2020
    • 1

    #1

    Zuschüsse und Erstattungen von Behörden

    2019 wurden mir von der Deutschen Rentenversicherung Beiträge erstattet. Der dazugehörende Beleg erscheint zwar beim Selbstausfüllen hat aber den Vermerk, dass er " Aufgrund eines technischen Fehlers die Daten der Bescheinigung nicht übernehmen kann".
    Frage: Wo kann ich diesen Betrag "händisch" eintragen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45975

    #2
    Die erstatteten Beiträge wirst du bei den Beiträgen zur Rentenversicherung manuell in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen müssen.

    Die Zeile 7 sollte dafür passen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45975

      #3
      Nachfrage: Mit welcher Software bzw. Anwendung wird die Erklärung erstellt?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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