Hallo,
wir haben in unserer Steuererklärung eine Einmalzuzahlung zum Firmenwagen (bei Anschaffung) über die Werbungskosten steuerlich gelten machen wollen. Nun hat uns das Finanzamt diese abgelehnt, weil diese Aufwendung aus privaten Gründen erfolgte. Meines Erachtens müssen diese als Werbungskosten abzusfähig sein, weil es sich um Aufwendungen zum Erwerb von Einkünften handelt. Wir würden hier gerne einen Einspruch einlegen, weil die Einmalzuzahlung auch bei den Kollegen meines Mannes immer steuerlich geltend gemacht werden konnten. Gibt es hier eventuell eine rechtliche Grundlage, die ich angeben kann. Vielen Dank für Eure/ Ihre Hilfe.
wir haben in unserer Steuererklärung eine Einmalzuzahlung zum Firmenwagen (bei Anschaffung) über die Werbungskosten steuerlich gelten machen wollen. Nun hat uns das Finanzamt diese abgelehnt, weil diese Aufwendung aus privaten Gründen erfolgte. Meines Erachtens müssen diese als Werbungskosten abzusfähig sein, weil es sich um Aufwendungen zum Erwerb von Einkünften handelt. Wir würden hier gerne einen Einspruch einlegen, weil die Einmalzuzahlung auch bei den Kollegen meines Mannes immer steuerlich geltend gemacht werden konnten. Gibt es hier eventuell eine rechtliche Grundlage, die ich angeben kann. Vielen Dank für Eure/ Ihre Hilfe.
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