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Einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen

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    Einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen

    Hallo,
    wir haben in unserer Steuererklärung eine Einmalzuzahlung zum Firmenwagen (bei Anschaffung) über die Werbungskosten steuerlich gelten machen wollen. Nun hat uns das Finanzamt diese abgelehnt, weil diese Aufwendung aus privaten Gründen erfolgte. Meines Erachtens müssen diese als Werbungskosten abzusfähig sein, weil es sich um Aufwendungen zum Erwerb von Einkünften handelt. Wir würden hier gerne einen Einspruch einlegen, weil die Einmalzuzahlung auch bei den Kollegen meines Mannes immer steuerlich geltend gemacht werden konnten. Gibt es hier eventuell eine rechtliche Grundlage, die ich angeben kann. Vielen Dank für Eure/ Ihre Hilfe.

    #2
    AW: Einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen

    Hallo TanjaNausX,

    da gibt es so viele Varianten -> haben die Kollegen deines Mannes wirklich die gleichen Nutzungsbedingungen und Voraussetzungen wie ihr.

    Das ist grundsätzlich eine steuerrechtliche Frage, die hier nicht geklärt werden kann in einem Anwenderforum, wo es um Ausfüllhilfe bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung geht, was muss ich wo eintragen, damit ein Fehler verschwindet, aber nicht, was kann ich alles eintragen und absetzen usw., dafür gibt es Fachleute die Steuerberater.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen

      Wie Zuzahlungen des AN zum Firmenwagen steuerlich zu behandeln sind, kannst du in den Lohnsteuerrichtlinien nachlesen:

      https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/8.1/

      R 8.1, Abs. 9 Gestellung von Kraftfahrzeugen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einmalige Zuzahlung zum Firmenwagen

        Sie leisten Zuzahlungen für den Firmenwagen
        Viele Arbeitnehmer beteiligen sich an den Kosten für den Firmenwagen. Dabei kann es sich um ein Nutzungsentgelt (z. B. eine Monats- oder Kilometerpauschale), eine Kostenübernahme (etwa für Benzin, Wagenpflege, eine Garage etc.) oder um eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten handeln.

        Grundsätzlich gilt hierbei: Die Zuzahlungen sind nicht als Werbungskosten absetzbar, sondern sie mindern bereits auf der Einnahmenseite den steuerpflichtigen Nutzungswert (geldwerten Vorteil).

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