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Firma in Portugal

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    Firma in Portugal

    Sehr geehrte Elsterforum Freunde,

    Ich habe ein paar Fragen über die Steuererklärung. Aber zuerst werde ich die ganze Geschichte erzählen.


    Ich habe eine Firma in Portugal, und habe in Februar 2020 damit angefangen über Amazon.de Produkte zu Verkaufen. Bis jetzt habe ich unter 200€ Verkauft.

    Am 15.12.2019, habe Ich mich and den Finanzamt Kassel II gewendet um eine "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" zu beantragen. Das habe ich dann am 03.02.2020 per Post bekommen. Nach erhalt dieses Dokuments konnte ich bereits problemlos bei Amazon verkaufen.

    Das Finanzamt hat mich dann informiert das ich eine Steuererklärung bis am 10. jeden Monats, über elster.de, abgeben muss.

    Jetzt kommen die Fragen:

    Algemeine Frage

    1- Sollen bei denn Rechnungen die ich erstelle, für Kunden in Deutschland, portugiesische MwSt oder deutsche MwSt hinzugefügt werden?

    Elster.de

    2- Damit ich jeden Monat die Steuererklärung abgeben kann, ist da das Formular "Umsatzsteuervoranmeldung" das richtige?

    3- Ich habe 150€ Verkauft, 10 Produkte x 15€ (Mehrwertsteuer inbegriffen, unabhängig davon, ob es sich um Deutsch oder Portugiesisches handelt). Wo muss ich die Zahlen in das Formular eingeben?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Hallo Gieseking,

    hast du eine Umsatzsteuer-Id. ? Wenn du an Unternehmen verkaufst, die auch eine USt-Id. haben ist das doch eine innergemeinschaftliche Lieferung ohne Umsatzsteuer.

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist das richtige Formular.

    Tschüß

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      #3
      Hallo holzgoe,

      Ja ich habe eine Umsatzsteuer-Id. Aber über Amazon, verkauft man normalerweise an Privatkunden.

      "Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist das richtige Formular." - Danke


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        #4
        Aber über Amazon, verkauft man normalerweise an Privatkunden.
        Was verkaufst du denn nach Deutschland?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          Eine Sofa Decke.

          Grüsse,

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            #6
            Für Versendungslieferungen an Privatkunden innerhalb der EU gelten spezielle Lieferschwellen.

            Solange du darunter bleibst, musst du deine Umsätze grundsätzlich in Portugal versteuern, nicht in Deutschland.

            Du kannst aber unterhalb der Lieferschwellen zu einer Versteuerung in Deutschland optieren, daran bist du dann zwei Jahre gebunden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke Charlie24,

              Ich muss ja trotzdem jeden Monat das Elster Formular ausfüllen, mit den in Deutschland verkauften Mengen.

              Wissen Sie auch wo ich die nummern eingeben muss in Umsatzsteuervoranmeldungs Formular?

              Da ich schon spät dran war, habe ich die Nummer in "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" eingegeben. Das ist warscheinlich falsch.

              Beste Grüsse,

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                #8
                Die Lieferschwelle nach Deutschland beträgt 100.000,00 €! Lieferungen an Privatkunden in Deutschland sind nicht umsatzsteuerfrei.

                Entweder führst du in Portugal Umsatzsteuer ab oder auf Antrag in Deutschland. Der Antrag muss in Deutschland und Portugal gestellt werden.

                Wenn für deine Produkte in Portugal der reguläre Höchstsatz von 23% gilt, macht die Versteuerung in Deutschland Sinn, sonst nicht.

                Das hat jetzt alles mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, das musst du vorab selbst klären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Charlie24,

                  Ok, das habe ich ja verstanden.

                  Sagen wir mal ich sätze die Umsatzsteuer in Portugal ab, wie mit den deutschen Finantzamt besprochen. Ich muss trotzdem die Steuererklärung bis am 10. jedes Monats über elster.de abgeben. Meine Frage ist wo und was soll ich angeben?

                  Vielen Dank

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                    #10
                    Was willst du denn in Deutschland erklären, wenn du deine Umsätze in Portugal anmeldest?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Damit wir bei Amazon.de verkaufen dürfen, müssen wir ein "German TAX certificate" haben. Um das zu machen musste ich mich in Deutschland registrieren und habe jetzt eine deutsche Steuernummer und auch die USt-IdNr.. Das Finanzamt hat mir gesagt das ich jeden Monat bis am 10. die Steuererklärung schicken muss. Ich habe sogar schon eine Brief bekommen, weil ich mich verspätet habe, weil ich selbst auch nicht weiss warum und was ich eingeben muss. Vieleicht muss ich ja nur mit nullen die Steuererklärung ausfüllen.

                      Ich werde das Finanzamt mal anrufen. Danke für die Hilfe.

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                        #12
                        Die Registrierung als umsatzsteuerlicher Unternehmer ist eine Sache. Die ist erforderlich, damit Amazon seinen Aufzeichnungs- und Meldepflichten

                        nach § 22f UStG nachkommen kann. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22f.html

                        Die Schwellenwerte im Versandhandel sind eine andere Sache. Die sind in § 3c UStG geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3c.html

                        Wenn du dem deutschen Finanzamt gegenüber erklärt hast, auf die Anwendung von § 3c Abs. 3 UStG zu verzichten, musst du die Umsatzsteuer in Deutschland

                        anmelden und abführen. Der Verzicht bindet dich zwei Kalenderjahre (§ 3c Abs. 4 Satz 3 UStG).

                        Du musst doch selbst wissen, was du erklärt hast.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Mal wieder ein eindeutiger Fall, wo es besser gewesen wäre zum Steuerberater zu gehen, bevor man mit der Tätigkeit beginnt.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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