uten Abend, ich bräuchte ein mal bitte Hilfe von euch Experten hier. Wo kann ich die Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage eintragen? Der Abfindungsbetrag ist in Zeile 19 auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, sowie in Zeile 3. Bei den Werbungskosten in Sonderfällen (in der Steuererklärung) kann nur ein Bezug zu Zeile 10 oder 18 hergestellt werden, nicht zur Zeile 19. Gehe ich also recht der Annahme, dass ich die Anwaltskosten dann einfach in der Zeile 47 als "weitere Werbungskosten" unter dem Punkt "sonstiges" eintrage? Vielen Dank im Voraus.
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Bei den Werbungskosten in Sonderfällen (in der Steuererklärung) kann nur ein Bezug zu Zeile 10 oder 18 hergestellt werden, nicht zur Zeile 19.
Bruttolohn um den Wert unter Nummer 19 kürzen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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