Wir sind gerade dabei für unseren Betrieb einen Schlepper (ca.65.000€) anzuschaffen und haben ein paar fragen zur Versteuerung/Abschreibung.
1. Der Schlepper wird von einem Österreichischen Händler Steuerfrei (keine Angabe auf der Rechnung) verkauft. Somit muss ich nach meinem Kenntnisstand diesen in Deutschland versteuern (Reverse-Charge-Verfahren). Ich mache allerdings für meinen Betrieb eine EÜR, da gibt es aus meiner Sicht keine Möglichkeit separate angaben für eine nachträgliche Versteuerung zu machen. Kann ich mit dieser Art der Buchhaltung trotzdem Ware im EU-Ausland einkaufen und wie trage ich dies ein? Ich betriebe die Landwirtschaft im Nebenerwerb.
2. Kann ich den gebrauchen Schlepper trotzdem über 8 Jahre nach AfA (Kaufpreis/Jahre) abschreiben oder muss ich hier die Anzahl der Jahre reduzieren?
3. Nehme ich in meiner EÜR-Ausgabenliste den Wert für die Abschreibung für den Netto- oder Bruttokaufpreis?
4. Wann würde ich die 19% Steuer zahlen? Nach dem Kauf oder erst beim erstellen der Steuererklärung 2018-2019?
1. Der Schlepper wird von einem Österreichischen Händler Steuerfrei (keine Angabe auf der Rechnung) verkauft. Somit muss ich nach meinem Kenntnisstand diesen in Deutschland versteuern (Reverse-Charge-Verfahren). Ich mache allerdings für meinen Betrieb eine EÜR, da gibt es aus meiner Sicht keine Möglichkeit separate angaben für eine nachträgliche Versteuerung zu machen. Kann ich mit dieser Art der Buchhaltung trotzdem Ware im EU-Ausland einkaufen und wie trage ich dies ein? Ich betriebe die Landwirtschaft im Nebenerwerb.
2. Kann ich den gebrauchen Schlepper trotzdem über 8 Jahre nach AfA (Kaufpreis/Jahre) abschreiben oder muss ich hier die Anzahl der Jahre reduzieren?
3. Nehme ich in meiner EÜR-Ausgabenliste den Wert für die Abschreibung für den Netto- oder Bruttokaufpreis?
4. Wann würde ich die 19% Steuer zahlen? Nach dem Kauf oder erst beim erstellen der Steuererklärung 2018-2019?
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