WO finde ich etwas darüber, dass NUR der Papierbescheid verbindlich ist?
Wenn ich mich zB länger im Ausland aufhalte und meinen Papierbescheid nicht erhalten kann, die Bescheidabholung aber in einen Fehler gelaufen ist (also keine Daten digital abrufbar waren) - dann könnte ich dadurch meine Rechtsbehelfsfrist versäumen.
Aber wo sind dazu die Grundlagen zu finden? Wo steht geschrieben, dass NUR der Papierbescheid rechtlich wirksam und bindend ist?
Wenn ich mich zB länger im Ausland aufhalte und meinen Papierbescheid nicht erhalten kann, die Bescheidabholung aber in einen Fehler gelaufen ist (also keine Daten digital abrufbar waren) - dann könnte ich dadurch meine Rechtsbehelfsfrist versäumen.
Aber wo sind dazu die Grundlagen zu finden? Wo steht geschrieben, dass NUR der Papierbescheid rechtlich wirksam und bindend ist?
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