IHK Gebühren

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • FER
    Benutzer
    • 08.09.2014
    • 51

    #1

    IHK Gebühren

    Hallo, eine Frage: Kann man bei der Steur 2019 die Gebühren für die Mitgliedschft (IHK Beitrag) in der IHK-Nürnberg gelten machen? und wenn Ja wo?
    Danke
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Im Elster AnwenderForum ganz bestimmt nicht.
    Hast du die Erläuterungen zu diesem Forum gelesen?

    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

    Was willst du verbessern oder einrichten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo FER,

      schau dir mal die Anlage N an, da gibt es bei den Werbungskosten Beiträge zu Berufsverbänden.

      Tschüß

      P.S. Hier bist du allerdings im falschen Film in diesem Unterforum ->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

      Kommentar

      • FER
        Benutzer
        • 08.09.2014
        • 51

        #4
        Sorry! war auf die falsche Seite ! Trotzdem Danke an holzgoe

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45965

          #5
          schau dir mal die Anlage N an, da gibt es bei den Werbungskosten Beiträge zu Berufsverbänden.
          IHK-Beiträge zahlen doch nur Unternehmer! Die gehören in der EÜR erklärt oder in der Bilanz.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            IHK-Beiträge zahlen doch nicht Arbeitnehmer, sondern Gewerbetreibende
            Deshalb Anlage EÜR Zeile 55

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              IHK-Beiträge zahlen doch nur Unternehmer! Die gehören in der EÜR erklärt oder in der Bilanz.
              Hallo,
              danke für den Hinweis, das war mein "Blackout" ich habe die IHK vorschnell als Gewerkschaft eingruppiert.

              Tschüß

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45965

                #8
                Sorry! war auf die falsche Seite !
                FER, du hast bisher jedes Thema fälschlich im Unterforum für das Elster Anwenderforum eröffnet. Es gibt hier auch ein Unterforum für ElsterFormular!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...