Hallo zusammen,
ich bin Umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender mit PV-Anlage.
Im Dezember 2019 habe ich eine PV-Anlage für EUR 5.000,- brutto in Betrieb genommen und den Preis hierfür an den Hersteller auch in 2019 gezahlt. Die Vorsteuer in Höhe von EUR 798,32 habe ich zwar bereits in der Vorsteueranmeldung für Dezember 2019 angegeben, sie wurde mir jedoch erst im Januar 2020 ausgezahlt, d.h. diese Einnahme ist mir erst in 2020 zugeflossen. Ebenso erhielt ich auch die Endabrechnung des Stromanbieters erst im Januar 2020, an den ich den Strom der PV-Anlage liefere, d.h. auch diese Einnahme ist mir erst in 2020 zugeflossen.
Nun meine Fragen:
1. Bzgl. EÜR hatte ich somit für 2019 nur die Ausgabe der EUR 4.201,68 netto für die PV-Anlage, wovon ich jedoch nur einen kleinen Teil per AVEÜR abschreiben kann. Sehe ich das so richtig? Muss ich dann überhaupt eine EÜR für 2019 einreichen, was soll ich da reinschreiben? Kann ich auch die AVEÜR alleine einreichen?
2. Im nächsten Jahr muss ich ja u.a. die Vorsteuer in Höhe von EUR 798,32 als Einahme angeben und kann auch nur wieder die 5% der Netto-Anschaffungskosten abschreiben. Wenn ich sonst jedoch keine Ausgaben habe, habe ich doch allein durch die vom FA erstattete Vorsteuer eine recht hohe Einnahme, die mir die Steuerlast erhöht. Habe ich hier einen Denkfehler oder was mache ich falsch?
Viele Dank im Voraus und viele Grüße
Toru
ich bin Umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender mit PV-Anlage.
Im Dezember 2019 habe ich eine PV-Anlage für EUR 5.000,- brutto in Betrieb genommen und den Preis hierfür an den Hersteller auch in 2019 gezahlt. Die Vorsteuer in Höhe von EUR 798,32 habe ich zwar bereits in der Vorsteueranmeldung für Dezember 2019 angegeben, sie wurde mir jedoch erst im Januar 2020 ausgezahlt, d.h. diese Einnahme ist mir erst in 2020 zugeflossen. Ebenso erhielt ich auch die Endabrechnung des Stromanbieters erst im Januar 2020, an den ich den Strom der PV-Anlage liefere, d.h. auch diese Einnahme ist mir erst in 2020 zugeflossen.
Nun meine Fragen:
1. Bzgl. EÜR hatte ich somit für 2019 nur die Ausgabe der EUR 4.201,68 netto für die PV-Anlage, wovon ich jedoch nur einen kleinen Teil per AVEÜR abschreiben kann. Sehe ich das so richtig? Muss ich dann überhaupt eine EÜR für 2019 einreichen, was soll ich da reinschreiben? Kann ich auch die AVEÜR alleine einreichen?
2. Im nächsten Jahr muss ich ja u.a. die Vorsteuer in Höhe von EUR 798,32 als Einahme angeben und kann auch nur wieder die 5% der Netto-Anschaffungskosten abschreiben. Wenn ich sonst jedoch keine Ausgaben habe, habe ich doch allein durch die vom FA erstattete Vorsteuer eine recht hohe Einnahme, die mir die Steuerlast erhöht. Habe ich hier einen Denkfehler oder was mache ich falsch?
Viele Dank im Voraus und viele Grüße
Toru
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