Hallo,
ich bin Freiberuflicher Grafiker ohne Kleinunternehmerklausel und habe meine EÜR abgegeben, bin aber gerade an der Umsatzsteuererklärung dran. Welche Betriebsausgaben kann und sollte ich als Vorsteuer gelten machen kann und welche nicht? Vielleicht kann mich jemand in die richtige Richtung lenken, ich bin etwas ratlos, ob ich einfach alle Betriebsausgaben hier geltend machen soll oder nur bestimmte.
Ich habe in der EÜR Betriebsausgaben angegeben zu folgenden Punkten:
Absetzung für Abnutzung (AfA)
- 30 AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
- 31 Sonderabschreibungen
- 33 Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
- 34 Auflösung Sammelposten
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
- 40 Aufwendungen für Telekommunikation
- 41 Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen
- 42 Fortbildungskosten
- 45 Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen
- 46 Werbekosten
- 50 An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete
Umsatzsteuer
- 52 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer
- 55 Verpflegungsmehraufwendungen
- 56 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
(einschließlich AfA und Schuldzinsen)
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
- 62 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende
Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
ich bin Freiberuflicher Grafiker ohne Kleinunternehmerklausel und habe meine EÜR abgegeben, bin aber gerade an der Umsatzsteuererklärung dran. Welche Betriebsausgaben kann und sollte ich als Vorsteuer gelten machen kann und welche nicht? Vielleicht kann mich jemand in die richtige Richtung lenken, ich bin etwas ratlos, ob ich einfach alle Betriebsausgaben hier geltend machen soll oder nur bestimmte.
Ich habe in der EÜR Betriebsausgaben angegeben zu folgenden Punkten:
Absetzung für Abnutzung (AfA)
- 30 AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
- 31 Sonderabschreibungen
- 33 Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
- 34 Auflösung Sammelposten
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
- 40 Aufwendungen für Telekommunikation
- 41 Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen
- 42 Fortbildungskosten
- 45 Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen
- 46 Werbekosten
- 50 An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete
Umsatzsteuer
- 52 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer
- 55 Verpflegungsmehraufwendungen
- 56 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
(einschließlich AfA und Schuldzinsen)
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
- 62 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende
Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
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