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Waldinvest: Pacht

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    Waldinvest: Pacht

    Hallo zusammen,

    ich habe 2019 einen Wald-Pachtvertrag bei Miller Forest abgeschlossen. Nun weiss ich nicht, wie ich das Invest in der Steuererklärung genau angeben muss. Als Verlust kann ich gemäß Verkaufsprospekt die Pachtkosten des Grundstücks verteilt über die Laufzeit jeweils direkt geltend machen, die restlichen Kosten erst mit der ersten Auszahlung. Angegeben werden muss das wohl in der Anlage L, außerdem muss der Verlust (bei mir geht es um eine Summe < 2 Euro in 2019) wohl per EUR ermittelt werden.
    Zwei Fragen dazu habe ich:
    1. Wo gebe ich die Pachtkosten als Verlust in der Anlage L 2019 an?
    2. Die EUR muss ich dann wohl separat aus Elster online heraus übermitteln? Ist das auch bei einer solch exorbitanten Summe erforderlich?

    Danke.

    #2
    Abgesehen davon, dass das nach Meinung von Finanztest eine hochriskante Anlageform ist und ich das sicherlich nie machen würde: Zur Anlage L kann ich nichts sagen. Die Anlage EÜR ist seit 2017 auch einzureichen bei Einnahmen von weniger als 17.500 €, d.h. Du wirst da nicht drumrumkommen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Einig das das eine riskante Anlageform ist. Bei mir ist es eine Beimischung für dich ich mich statt der Erweiterung meiner CO2-Kompensationsspenden entschieden habe, mehr nicht.
      Ich habe in 2019 keine Einnahmen nur Ausgaben (1,85 Euro!) Muss dann auch eine EÜR gemacht werden? Außerdem reden alle von Anlage, ich finde keine Anlage. Ich kann das nur im Elster separat übermitteln.

      Danke.
      Zuletzt geändert von BastiL; 23.03.2020, 17:50.

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        #4
        Die EÜR führt immer noch die aus der Papierzeit stammende Bezeichnung Anlage EÜR, sie muss im Verfahren Elster getrennt übermittelt werden.

        Was die Erklärung von 1,85 € angeht, habe ich persönlich meine eigene Meinung, aber formell ist die EÜR inzwischen wohl auch bei Kleinbeträgen einzureichen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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