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Pauschale oder genaue Angaben

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    Pauschale oder genaue Angaben

    Guten Tag, ich bin selbstständig- und angestellttätig, im Hauptvordruck ESt unbeschränkt, habe ich meine Ausgaben einzeln eingetragen, Pc kauf, Material, etc.
    In dem Fomular EÜR kam erneut die Frage nach den Ausgaben auf, hier kann ich eine Pauschale angeben, jetzt ist mir nicht klar ob ich auch im Hauptvordruck die Pauschale lieber Eintrage oder die einzelnen Werte?
    Desweiteren ist mir nicht klar ob ich meine Ausgaben deutlich kennzeichne für welche Tätigkeit sie benutz wurden- z.B. Pc kauf für Anstellung, Berufkleidung für Selbstständigkeit und ob die Angaben für unterschiedliche Formulara vorgesehen sind.
    Danke
    Marie Fischer

    #2
    Hallo,

    für deine selbständige Tätigkeit brauchst du das Formular EÜR.
    Der Gewinn/Verlust wird in die Anlage G/S übernommen
    Für die Werbungskosten als Arbeitnehmer brauchst du die Anlage N

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Danke Figul!
      Werden die von mir gemachten Angaben Gewinn/ Verlust automatisch übernommen, da mir nicht klar nicht was die Anlage G / S bedeutet?

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        #4
        Desweiteren habe ich auch in beiden Arbeitsfeldern im Ausland gearbeitet und war über 24 Stunden abwesend, Unterscheide ich hier auch nach Arbeitsfeld oder beides in ESt aufführen?
        Danke

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          #5
          Zitat von mariefischer Beitrag anzeigen
          Danke Figul!
          Werden die von mir gemachten Angaben Gewinn/ Verlust automatisch übernommen, da mir nicht klar nicht was die Anlage G / S bedeutet?
          In die Anlage G oder S ist nur der Gewinn oder Verlust aus deiner gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit von Hand einzutragen.

          Deine Betriebseinnahmen und -ausgaben aus der selbständigen Tätigkeit erfasst du ausschließlich in der EÜR, wobei du für den

          Fall, dass du wahlweise eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen kannst, die Entscheidung in der EÜR treffen musst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Anlage G = Gewerbetätigkeit
            Anlage S Selbständig/Freiberuflich Erläuterungen findest du im Internet.
            Den Betrag musst du aus der EÜR übernehmen.
            Was heisst beides in Est aufführen?
            Beide Tätigkeiten gehören in die ESt.
            Die AnlagenG/S sind Bestandteil der ESt-Erklärung.
            Nur EÜR ist eigenständig und auch eigenständig zu übermitteln per Zertifikat (Hast du das schon?)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Ja ich bin per Zertifikat bei Elster eingeloggt, wenn das mit der Frage gemeint ist.
              Verstehe ich richtig, das ich alles bei ESt eintrage und dann die weiteren Formulare nutze als detaillierte Erklärung.
              Vielleicht haben sie einen Tipp für ein Steuerprogramm, das übersteigt eindeutig langsam meine Kompetenz

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                #8
                Wie schon gesagt wurde: Die EÜR dient der Ermittlung des Gewinns aus der selbständigen Tätigkeit. Auf welcher Grundlage du hier Pauschalen für Betriebsausgaben ansetzt, wissen wir nicht.. Der Gewinn wird in die Anlage G oder S übernommen, je nachdem was für die Tätigkeit zutrifft.
                Die Angaben zur nichtselbständigen Tätigkeit (Entgelt, einbehaltene Lohnsteuer, Werbungskosten) kommen in die Anlage N.
                Die Aufwendungen für die selbständige und die nichtselbständige Tätigkeit sind natürlich zu trennen bzw. sinnvoll aufzuteilen.

                Aufgrund deiner Fragen halte ich einen Steuerberater, mindestens aber ein Seminar für Existenzgründer für sehr angebracht, irgendeine Software wird da wenig bringen.

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                  #9
                  Verstehe ich richtig, das ich alles bei ESt eintrage und dann die weiteren Formulare nutze als detaillierte Erklärung.
                  Die Anlagen G oder S sind ebenso wie die Anlagen N oder Vorsorgeaufwand Bestandteil der Einkommensteuererklärung.

                  Nur die Einnahmenüberschussrechnung - EÜR - ist eine eigenständige Erklärung, die auch getrennt übermittelt werden muss.

                  Auch bei Steuerprogrammen werden die EÜR und die Einkommensteuererklärung im Wesentlichen getrennt erstellt und einzeln übermittelt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Danke für die Antworten

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