Erklärung ges. u. ein. Feststellung 2019

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  • spacecowboy
    Neuer Benutzer
    • 24.03.2020
    • 4

    #1

    Erklärung ges. u. ein. Feststellung 2019

    Kann das sein, dass man noch keine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für das Jahr 2019 elektronisch über mein Elster abgeben kann?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Ja, da musst du noch bis morgen Nachmittag warten. https://www.elster.de/elsterweb/info...ellungstermine
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • spacecowboy
      Neuer Benutzer
      • 24.03.2020
      • 4

      #3
      Ach so. Danke!

      Kommentar

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