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Kirchensteuer nachträglich beim Steuerbescheid angeben

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    Kirchensteuer nachträglich beim Steuerbescheid angeben

    Hallo miteinander,

    die Suche konnte mir leider nicht weiterhelfen.

    Hab mir 2019 ein Depot bei Trade Republic gemacht. Leider hat der Broker versäumt meine Kirchensteuer abzuführen.

    Wie kann ich diese fehlende Kirchensteuer nachträglich im Steuerbescheid abführen?

    Vielen Dank und Gruß,

    Sebastian

    #2
    Du füllst die Anlage KAP aus.

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      #3
      Hi, danke hab es mir nochmal angeschaut.
      Hab herausgefunden, dass ich die Überprüfung der Kirchensteuer ankreuzen kann. Das Problem ist somit wohl gelöst.

      Das Problem scheint zusätzlich zu sein, dass kein Soli abgeführt wurde. In meinem Steuerprogramm Tax führt das zu einer Fehlermeldung. Wie kommt ein Bank überhaupt dazu kein Soli abzuführen? Wie kann ich hier eine Nachprüfung angeben? Dafür gab es nichts zum ankreuzen.

      Gruß,

      Sebastian

      Kommentar


        #4
        Wenn es sich um deutsche Kapitalertragsteuer handelt, sollte auch immer Soli separat dabei sein. Handelt es sich wirklich um deutsche Kapitalertragsteuer ?

        Falls ja: Ist der Soli rechnerisch so klein (5,5 % der Kapitalertragsteuer), dass er gerundet 0 € ergibt ? Falls ja, dann solltest Du in der Anlage KAP auch 0 € eintragen, denn dann hast Du nicht keinen Soli, sondern einen Soli in Höhe von 0 € gehabt, d.h. es wurde rechtlich Soli abgeführt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hi Picard, danke für deine Mühe.

          Hmm es sind die geringfügige Guthaben Zinsen bei der DKB. Für mich ist das Deutsch!?

          Kapitalerträge waren 0,96€
          Steuer ist 0,23€
          Ich komm dann aber rechnerisch gerundet auf 0,01€ Soli (0,23*0,05)

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