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Investitionsabzugsbetrag

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    Investitionsabzugsbetrag

    Hallo ins Forum.
    Ich habe für meine selbstständige Nebentätigkeit in der Steuererklärung 2018 angegeben, dass ich ein Anschaffung (ein Gerät kaufen) tätigen werde und habe 40% der Kosten abgesetzt, was 160 Euro waren (Investitionsabzugsbetrag). Das Gerät habe ich 2019 erworben und nun möchte ich das richtig eintragen. In der entsprechenden Anlage gibt es für den Investitionsabzugsbetrag 2018 drei Felder: "tatsächliche Anschaffungskosten" (was das ist, ist klar); "Investitionsabzugsbetrag" (da habe ich die 160 Euro eingetragen) und dann ist da ein drittes Feld namens "Herabsetzungsbetrag". Was kommt in das Feld "Herabsetzungsbetrag" hinein?
    Ich hatte angenommen, dass dort die restlichen 60 % einzutragen sind, also die Differenz aus Anschaffungskosten und den 40%, die ich in der letzten Steuererklärung angegeben hatte. Als ich das eingetragen habe, kam aber eine Fehlermeldung.
    Die Dame vom Finanzamt sagte mir ganz offen, dass sie sich damit nicht auskennt! Ich solle einfach nichts reinschreiben. Die Auskunft schien mir aber ziemlich unsicher.
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank!

    #2
    Hallo,

    lies mal hier. Ist zwar von 2015 (Zeilennummern) aber am Prinzip hat sich nichts geändert
    https://www.abschreibung.de/sonderformen.htm

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,

      @Charlie24,

      in dem Thread wird doch nichts rückgängig gemacht sondern in dem anderen.
      Dein Link weist auf rückgängig machen.
      Das BMF hat den Vordruck für die Anlage EÜR zur Steuererklärung für 2017 bekanntgegeben. Zur Rückgängigmachung von nicht umgesetzten Investitionsabzugsbeträgen gibt es eine gravierende Änderung – die Steuerzahlern viel Arbeit bescheren kann.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Tatsächlich bezog sich mein Antwort auf den anderen Thread. Ich habe den Beitrag entfernt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank, Figul!

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