Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

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  • ETS_Doro
    Neuer Benutzer
    • 04.11.2018
    • 2

    #1

    Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

    Wo trägt man den Verlustvortrag ein bei einer ganz normalen GmbH?
    Oder muss man das nicht mehr?
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

    Hallo ETS_Doro,

    schau dir mal die Seite 5 an die Zeilen 94, 95 und ff.
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    Kommentar

    • ewlcsg
      Neuer Benutzer
      • 12.01.2019
      • 2

      #3
      AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

      Wenn ich im abgebildeten Bereich etwas eintrage, beschwert sich ELSTER, dass ich das nicht darf - bzw. nur, wenn mein (Einzel-)Gewerbe mehrere Gesellschafter (wörtlich: "mindestens 2") hätte und ich für diese eine "Anlage EMU" ausfüllen würde.
      (Wegen dieses Problems hatte ich recherchiert und diesen Beitrag gefunden...)

      Wo also den Verlustvortrag angeben?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

        Zitat von ewlcsg Beitrag anzeigen
        im abgebildeten Bereich ... nur, wenn mein (Einzel-)Gewerbe mehrere Gesellschafter ... hätte
        Wie kommst Du darauf dass Du für ein Einzelunternehmer Angaben zum Körperschaftsteuer-Verlustvortrag machen müsstest?

        Kommentar

        • ewlcsg
          Neuer Benutzer
          • 12.01.2019
          • 2

          #5
          AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wie kommst Du darauf dass Du für ein Einzelunternehmer Angaben zum Körperschaftsteuer-Verlustvortrag machen müsstest?
          ...weil ich keine andere Stelle finden konnte, an der ich irgendwelche Angaben zum Verlustvortrag hätte machen können.

          Kommentar

          • Petz1900
            Neuer Benutzer
            • 14.07.2018
            • 151

            #6
            AW: Gewerbesteuererklärung 2017 - Verlustvortrag

            Der Verlust ist beim FA gespeichert und brauchtn nicht eingetragen werden.

            Kommentar

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