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Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

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    Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

    Hallo zusammen,

    ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich mache seit Jahren meine Steuereklärung online über Smartsteuer. Ich habe einen Vollzeit Job und fahre täglich 220 km hin und zurück. Dieses Jahr wollte man Belege haben die ich jedoch nicht hatte bezüglich KM Stand meines PKW. Ich hatte letztes Jahr 2 PKW´s die mir leider kaputt gegangen sind. Also auch keine Reparatur Belege etc vorhanden. Nun ja laut Smartsteuer sollte ich eine Rückzahlung von rund 1745EUR erhatelen.Nun habe ich online den Steuerbescheid erhalten und ich soll noch 1,77EUR nachzahlen???? Woran kann das liegen. Ich habe nur einen Vollzeit Job und bin alleinstehend. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    Unten stehend mal die Erklärung vom Finanzamt. Vielen lieben Dank vorab.

    Berechnung Finanzamt
    Abweichung
    Vergleich der Einkommensteuererklärung und des Steuerbescheids
    Erstattung (mit einem Minus) oder Nachzahlung -1.745,51 1,77 1.747,28
    Abrechnung
    anzurechnende Lohnsteuer 3.181,00 3.471,00 290,00
    verbleibende Einkommensteuer -1.525,00 1,00 1.526,00
    Solidaritätszuschlag
    festzusetzender Solidaritätszuschlag 91,08 190,96 99,88
    einbehaltener Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer 174,68 190,62 15,94
    verbleibender Solidaritätszuschlag -83,60 0,34 83,94
    Kirchensteuer
    festzusetzende Kirchensteuer Vanessa 149,04 312,48 163,44
    anzurechnende Kirchensteuer Vanessa 285,95 312,05 26,10
    verbleibende Kirchensteuer Vanessa -136,91 0,43 137,34
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Vanessa 21.425,00 28.443,00 7.018,00
    Summe der Einkünfte
    Summe der Einkünfte Vanessa 21.425,00 28.443,00 7.018,00
    Gesamtbetrag der Einkünfte
    Gesamtbetrag der Einkünfte Vanessa 21.425,00 28.443,00 7.018,00
    Versicherungen und Vorsorge
    abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 4.460,00 4.670,00 210,00
    sonstige Sonderausgaben
    Sonderausgaben-Pauschbetrag 36,00
    Einkommen
    Einkommen 16.679,00 23.460,00 6.781,00
    zu versteuerndes Einkommen
    zu versteuerndes Einkommen 16.679,00 23.460,00 6.781,00
    tarifliche Einkommensteuer
    tarifliche Einkommensteuer 1.656,00 3.472,00 1.816,00
    festzusetzende Einkommensteuer 1.656,00 3.472,00 1.816,00

    #2
    AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

    Zitat von nessa0211 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich mache seit Jahren meine Steuereklärung online über Smartsteuer. Ich habe einen Vollzeit Job und fahre täglich 220 km hin und zurück. Dieses Jahr wollte man Belege haben die ich jedoch nicht hatte bezüglich KM Stand meines PKW. Ich hatte letztes Jahr 2 PKW´s die mir leider kaputt gegangen sind. Also auch keine Reparatur Belege etc vorhanden. Nun ja laut Smartsteuer sollte ich eine Rückzahlung von rund 1745EUR erhatelen.Nun habe ich online den Steuerbescheid erhalten und ich soll noch 1,77EUR nachzahlen???? Woran kann das liegen. Ich habe nur einen Vollzeit Job und bin alleinstehend. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    Unten stehend mal die Erklärung vom Finanzamt. Vielen lieben Dank vorab.

    Berechnung Finanzamt
    Abweichung
    Vergleich der Einkommensteuererklärung und des Steuerbescheids
    Erstattung (mit einem Minus) oder Nachzahlung -1.745,51 1,77 1.747,28
    Abrechnung
    anzurechnende Lohnsteuer 3.181,00 3.471,00 290,00
    verbleibende Einkommensteuer -1.525,00 1,00 1.526,00
    Solidaritätszuschlag
    festzusetzender Solidaritätszuschlag 91,08 190,96 99,88
    einbehaltener Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer 174,68 190,62 15,94
    verbleibender Solidaritätszuschlag -83,60 0,34 83,94
    Kirchensteuer
    festzusetzende Kirchensteuer Vanessa 149,04 312,48 163,44
    anzurechnende Kirchensteuer Vanessa 285,95 312,05 26,10
    verbleibende Kirchensteuer Vanessa -136,91 0,43 137,34
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Vanessa 21.425,00 28.443,00 7.018,00
    Summe der Einkünfte
    Summe der Einkünfte Vanessa 21.425,00 28.443,00 7.018,00
    Gesamtbetrag der Einkünfte
    Gesamtbetrag der Einkünfte Vanessa 21.425,00 28.443,00 7.018,00
    Versicherungen und Vorsorge
    abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 4.460,00 4.670,00 210,00
    sonstige Sonderausgaben
    Sonderausgaben-Pauschbetrag 36,00
    Einkommen
    Einkommen 16.679,00 23.460,00 6.781,00
    zu versteuerndes Einkommen
    zu versteuerndes Einkommen 16.679,00 23.460,00 6.781,00
    tarifliche Einkommensteuer
    tarifliche Einkommensteuer 1.656,00 3.472,00 1.816,00
    festzusetzende Einkommensteuer 1.656,00 3.472,00 1.816,00
    Hallo,

    deine Werbungskosten (Fahrtkosten sind nicht anerkannt)
    220 km einfache Entfernung oder 110 km
    Du darfst nur die Entfernungskm angeben und nicht gefahrene.
    Bei 220km Entfernung möchte das FA natürlich was sehen.
    Das wären bei 220 Arbeitstagen 14520.- WK

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

      Hallo Figuel,

      vielen Dank vorab. Das heißt nur weil ich keine Belege habe wird noch nicht einmal mehr die normale KM Pauschale anerkannt und ich muss noch drauf zahlen? Ich hatte noch nie Probleme damit. Ich habe ja einen Arbeitsvertrag wo der Arbeitsort drin steht.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

        Zitat von nessa0211 Beitrag anzeigen
        Ich habe einen Vollzeit Job und fahre täglich 220 km hin und zurück. Dieses Jahr wollte man Belege haben die ich jedoch nicht hatte bezüglich KM Stand meines PKW. Ich hatte letztes Jahr 2 PKW´s die mir leider kaputt gegangen sind. Also auch keine Reparatur Belege etc vorhanden.
        Hallo nessa0211,

        wenn dir gleich zwei Autos kaputtgehen in einem Jahr, dann solltest doch mindestens einen Kilometerstand nachweisbar geben -> Kaufvertrag, TÜV oder so. Wenn du eine Versicherung für das Auto abschließt wollen die ja auch meist zum Anmeldetag einen Kilometerstand.
        Bei deiner Kilometerleistung muss man doch auch mal in die Werkstatt im laufenden Jahr zur Durchsicht.

        Das kannst du eigentlich nur mit deinem Finanzamt bzw. Sachbearbeiter klären.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

          Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird bei Entfernungen von über 100 km, wie sie hier erklärt wurden, durchaus die Glaubhaftmachung verlangt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

            ja genau das ist das Problem habe ich leider nicht da es alles alte Autos waren für 400EUR Kaufpreis und war damit nicht einmal in der Werkstatt. Dieses Jahr bin ich ja nun schlauer. Alte Policen habe ich schon vernichtet. Ich habe viele Bekannte die auch solche KM haben und hatten noch nie Probleme damit. Wie gesagt habe nur einen Arbeitsvertrag. Ich habe schon mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufgenommen, sie erkennen nur eine Reparatur Rechnung oder halt TÜV alles andere angeblich nicht.

            - - - Aktualisiert - - -

            Ich habe auch gelesen das 4500EUR im Jahr ohne Belege eingereicht werden kann ist das richtig? Wird es dann nicht automatisch vom Finanzamt mit den 4500km berechnet? Ich danke euch vielmals.

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              #7
              AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

              Zitat von nessa0211 Beitrag anzeigen
              ja genau das ist das Problem habe ich leider nicht da es alles alte Autos waren für 400EUR Kaufpreis und war damit nicht einmal in der Werkstatt..
              Hallo nessa0211,

              du brauchst doch mindestens einen gültigen TÜV, da steht doch meist der km-Stand, ohne gültige TÜV-Marke möchte ich nicht täglich 220 km hin und herfahren..........

              Tschüß

              - - - Aktualisiert - - -

              [Ich habe auch gelesen das 4500EUR im Jahr ohne Belege eingereicht werden kann ist das richtig? Wird es dann nicht automatisch vom Finanzamt mit den 4500km berechnet? Ich danke euch vielmals.[/QUOTE]

              Hallo nessa0211,

              wo hast du das gelesen ?
              Vielleicht verwechselst du da etwas -> in der Eingabehilfe auf der Anlage N steht ->Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Lediglich soweit ein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen (z. B. Firmenwagen) benutzt wird, berücksichtigt das Finanzamt einen höheren Betrag als 4.500 Euro.

              Das heißt aber nicht, dass das Finanzamt bei Kosten von 4.500 Euro keinen Nachweis haben möchte.

              Tschüß

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                #8
                AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

                Zitat von nessa0211 Beitrag anzeigen
                Ich habe auch gelesen das 4500EUR im Jahr ohne Belege eingereicht werden kann ist das richtig? Wird es dann nicht automatisch vom Finanzamt mit den 4500km berechnet? Ich danke euch vielmals.
                Nein, das hast Du garantiert nicht gelesen. Du hast gelesen, dass bei der SteuererklärungsABGABE keine Belege mehr eingereicht werden müssen, Du die Belege aber aufzubewahren hast, da das Finanzamt ggf. mal nachfragt wie hier geschehen.

                Außerdem magst Du gelesen haben, dass es eine Entfernungspauschale pro ENTFERNUNGSkilometer für jeden Tag, an dem Du zur Arbeitsstätte fährst, in Höhe von 0,30 € gibt, insgesamt HÖCHSTENS 4.500 € im Jahr. Ein höherer Betrag als 4.500 € ist ansetzbar, soweit Du ein Kfz benutzt. Von Pauschalen etc. oder Nichtnachweisnotwendigkeit steht da nichts.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

                  Ok vielen Dank für eure Antworten. Das heißt also das ich tatsächlich nachzahlen muss ohne diese Belege...sorry das ich so blöd nach frage aber keiner meiner Bekannten oder Arbeitskollegen musste das jemals. Und da ich wie geschrieben nur diese alten Autos letztes Jahr hatte habe ich wirklich keinerlei Belege. Tüv war noch gegeben und das letzte Auto habe ich vom Schrotthändler abholen lassen. Habe leider nicht so viel Geld für ein Wagen den ich jedes Jahr in die Werkstatt zur Inspektion bringen kann. Sorry für manche eventuell nicht nachvollziehbar aber da ich monatlich für rund 400EUR tanken muss ist das bei meinem Ghalt momentan nicht möglich. Für dieses Jahr bin ich ja jetzt schlauer da muss ich Ende des Jahres zum Finanzamt und sie machen ein Foto vom KM Stand, ist halt nur ärgerlich für letztes Jahr :-( dachte man kann da eventuell noch was machen...aber anscheinend ist das dann.

                  Ich danke euch ;-)

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

                    aber auch bei alten Autos solltest du bei Kauf und Verkauf einen Kaufvertrag haben (auch mit dem Schrotthändler). Da sollte ein km-Stand erwähnt sein.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerbescheid Rückzahlung als normaler Arbeitnehmer HILFE

                      Vielleicht sollten erstmal ein paar Dinge geklärt werden, nämlich die Frage von Figul, ob die 220km einfache Entfernung oder hin und zurück sind und was angegeben wurde. Dann enthält der Vergleich neben dem Unterschied bei den Einkünften auch noch solche bei einbehaltener Lohnsteuer, Soli und Sozialversicherung. Wurde eventuell eine Lohnsteuerbescheinigung vergessen anzugeben? Und was genau steht im Bescheid zu den Werbungskosten für den Arbeitsweg?

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