Liebes Forum,
im Frühjahr habe ich eine Selbstanzeige gestellt, da ich Einnahmen durch den Verkauf von selbstgemachtem für Freunde nicht beim Finanzamt angegeben hatte. Da ich regulär einen Internetshop hatte und mit dem Umsatz immer knapp unter der Kleinunternehmergrenze lief, hatte das auch Auswirkungen auf meine Umsatzsteuerpflicht für die Jahre 2013-2017, für die ich nun Umsatzsteuer nachgezahlt habe. Für 2017 habe ich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben und den Betrag an die Finanzkasse überwiesen, für 2012-2016 habe ich auch schon einen Bescheid bekommen den ich bezahlt habe.
Jetzt mache ich gerade meine Einkommensteuererklärung 2017 und habe hier in meiner EÜR das erste mal mit der USt zu kämpfen....
1. Frage:
Feld in der EÜR: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf
=> trage ich hier die reine Umsatzsteuer ein oder den tatsächlichen Geldfluss (mangels Vorsteueranmeldung habe ich den Gesamtbetrag = USt minus Vorsteuer an das Finanzamt überwiesen)?
2. Frage:
Kann ich unter an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf auch die Ausgaben geltend machen, die in diesem Jahr durch die Selbstanzeige für die Jahre 2012-2016 angefallen sind? (und hier die Frage wenn ja: inkl. oder exkl. angefallener Strafzinsen?)
Ich danke Euch im Voraus für die Beantwortung!!
Viele Grüße,
Stephanie
im Frühjahr habe ich eine Selbstanzeige gestellt, da ich Einnahmen durch den Verkauf von selbstgemachtem für Freunde nicht beim Finanzamt angegeben hatte. Da ich regulär einen Internetshop hatte und mit dem Umsatz immer knapp unter der Kleinunternehmergrenze lief, hatte das auch Auswirkungen auf meine Umsatzsteuerpflicht für die Jahre 2013-2017, für die ich nun Umsatzsteuer nachgezahlt habe. Für 2017 habe ich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben und den Betrag an die Finanzkasse überwiesen, für 2012-2016 habe ich auch schon einen Bescheid bekommen den ich bezahlt habe.
Jetzt mache ich gerade meine Einkommensteuererklärung 2017 und habe hier in meiner EÜR das erste mal mit der USt zu kämpfen....
1. Frage:
Feld in der EÜR: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf
=> trage ich hier die reine Umsatzsteuer ein oder den tatsächlichen Geldfluss (mangels Vorsteueranmeldung habe ich den Gesamtbetrag = USt minus Vorsteuer an das Finanzamt überwiesen)?
2. Frage:
Kann ich unter an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer auf auch die Ausgaben geltend machen, die in diesem Jahr durch die Selbstanzeige für die Jahre 2012-2016 angefallen sind? (und hier die Frage wenn ja: inkl. oder exkl. angefallener Strafzinsen?)
Ich danke Euch im Voraus für die Beantwortung!!
Viele Grüße,
Stephanie
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