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Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

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    Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Einkommenssteuerbescheide der letzten beiden Jahre erhalten und mein Gewinn wurde vom Finanzamt wesentlich höher geschätz als er war, da ich die Belege für Kindergartenkosten und Rentenversicherung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht eingereicht habe. Das Versäumnis liegt also bei mir. Kann ich dennoch Widerspruch bzw. Antrag auf Änderung stellen und die Belege jetzt noch nachreichen oder ist es dafür zu spät und ich muss die Summe zahlen? Achja, ich bin Freiberufler.

    Vielen Dank schon mal VG!

    #2
    AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

    Es heißt korrekt Einspruch. Warum solltest du dein Einspruchsrecht verwirkt haben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

      Weil ich der Aufforderung die Belege einzureichen nicht nachgekommen bin. Also die Schuld liegt ja ganz klar bei mir. (Das hatte private Gründe, aber das kann dem Finanzamt ja egal sein)

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        #4
        AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

        innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kannst du jederzeit Einspruch einlegen und Belege nachreichen.

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          #5
          AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

          Ich habe die gleiche Misere. Bei mir war es jedoch so, dass die Herren Beamten das Anschreiben nicht gelesen hatten und die Akte in der halben Welt herumschickten.
          Irgendwann habe ich dann die Mitarbeiterin erreicht, welche mir auch den Eingang der Akte inkl. Belege bestätigte. Nun sind jedoch alle Unterlagen verschwunden.
          Wie ist hier die Rechtslage ? Einer sagte mir, das ist mein Problem und ich muss alle Unterlagen nochmal einreichen. (auch wenn die Schuld beim Finanzamt liegt) Oder wie soll ich verfahren? Meine ELSTER Daten hat sie alle, somit auch die Erklärung, jedoch keine Belege, da diese ja im Haus verloren gingen...
          Zuletzt geändert von ThonyHope; 14.11.2018, 14:10.
          Man sollte nicht soviel planen, dann weiß man was man macht.

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            #6
            AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

            Zitat von ThonyHope Beitrag anzeigen
            Ich habe die gleiche Misere. Bei mir war es jedoch so, dass die Herren Beamten das Anschreiben nicht gelesen hatten und die Akte in der halben Welt herumschickten.
            Irgendwann habe ich dann die Mitarbeiterin erreicht, welche mir auch den Eingang der Akte inkl. Belege bestätigte. Nun sind jedoch alle Unterlagen verschwunden.
            Wie ist hier die Rechtslage ? Einer sagte mir, das ist mein Problem und ich muss alle Unterlagen nochmal einreichen. (auch wenn die Schuld beim Finanzamt liegt) Oder wie soll ich verfahren? Meine ELSTER Daten hat sie alle, somit auch die Erklärung, jedoch keine Belege, da diese ja im Haus verloren gingen...
            Hallo ThonyHope,

            das wirst du letztendlich mit deinem Finanzamt klären müssen -> hier sind ja nur Anwender unterwegs, die anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung helfen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

              Zitat von Hibiskus24 Beitrag anzeigen
              mein Gewinn wurde vom Finanzamt wesentlich höher geschätz als er war, da ich die Belege für Kindergartenkosten und Rentenversicherung
              Erst einmal vorab, Kindergartenkosten und RV-Beiträge sind keine Betriebsausgaben. Sofern diese von dir als Solche erklärt wurden, wurde der Gewinn zutreffend erhöht.

              Sofern die Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten bzw. Vorsorgeaufwand geltend gemacht wurden, so hat sich durch die Versagung das Einkommen / zu versteuernde Einkommen erhöht.


              Ansonsten: Die Einspruchsfrist beträgt gemäß § 355 Abgabenordnung einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.
              Im Einspruchsverfahren gibt es kein Verschulden, wer den Fehler verbockt hat ist somit völlig egal. Wichtig ist nur, dass er bereinigt wird.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

                Ok alles klar, vielen Dank schon mal. Das beruhigt mich schon mal etwas...
                Man sollte nicht soviel planen, dann weiß man was man macht.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Erst einmal vorab, Kindergartenkosten und RV-Beiträge sind keine Betriebsausgaben. Sofern diese von dir als Solche erklärt wurden, wurde der Gewinn zutreffend erhöht.

                  Sofern die Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten bzw. Vorsorgeaufwand geltend gemacht wurden, so hat sich durch die Versagung das Einkommen / zu versteuernde Einkommen erhöht.


                  Ansonsten: Die Einspruchsfrist beträgt gemäß § 355 Abgabenordnung einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.
                  Im Einspruchsverfahren gibt es kein Verschulden, wer den Fehler verbockt hat ist somit völlig egal. Wichtig ist nur, dass er bereinigt wird.
                  Stimmt, das habe ich falsch ausgedrückt. Also zum Einen wurden Kinderbetreuungskosten und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt und meine Einnahmen-Überschuss Rechnung ebenfalls nicht und es wurde eine Hinzuschätzung des Gewinns vorgenommen. Die EÜR habe ich allerdings eingereicht, vielleicht kam die nicht mehr rechtzeitig beim Sachbearbeiter an.

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                    #10
                    AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Erst einmal vorab, Kindergartenkosten und RV-Beiträge sind keine Betriebsausgaben
                    Meine Frau und ich machen die Kinderbetreuungskosten, soweit sie berücksichtigt werden, regelmäßig bei ihr gewinnmindernd geltend. Und wenn sie Angestellte hätte, dann würde das wahrscheinlich mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung genauso sein.

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                      #11
                      AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Meine Frau und ich machen die Kinderbetreuungskosten, soweit sie berücksichtigt werden, regelmäßig bei ihr gewinnmindernd geltend. Und wenn sie Angestellte hätte, dann würde das wahrscheinlich mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung genauso sein.
                      Der Abzug von Kinderbetreuungskosten als WK oder BA war in § 9c EStG geregelt (Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten). Dieser ist aber mit Wirkung zum 01.01.12 entfallen. Kinderbetreuungskosten könnend daher ab dem 01.01.12 nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

                      RV Beiträge für Arbeitnehmer sind ein anderes Thema. Hier geht es um die eigenen RV Beiträge des TE.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von ThonyHope Beitrag anzeigen
                      dass die Herren Beamten ..
                      Na hoffentlich bekommst du mit so einer Formulierung keinen Ärger mit der Frauenbeauftragten :-)

                      Aber zum Thema, beim FA verschwundene Unterlagen sind immer ärgerlich... für beide Seiten.
                      Nach meiner Erfahrung wird in diesen Fällen aber meist zu Gunsten des Stpfl. entschieden, zumal du ja eine Bestätigung erhalten hast, dass die Unterlagen bei FA vorlagen.
                      Ich würde versuchen, das Problem in einem persönlichen Gespräch zu klären.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        ab dem 01.01.12 nur noch als Sonderausgaben
                        Oops, so lang schon

                        Ich vertrau allerdings drauf dass meine Software das immer richtig einträgt

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                          #13
                          AW: Einkommenssteuerbescheid - Einspruch wegen fehlender Belege?

                          Hahaha ja so verfahre ich in dem Fall auch damit!
                          Man sollte nicht soviel planen, dann weiß man was man macht.

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