EÜR

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  • Merzi
    Neuer Benutzer
    • 14.11.2018
    • 4

    #1

    EÜR

    Hallo Zusammen,

    ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen.
    Da stand folgendes drin:

    1.Die Summe der Betriebseinahmen ( Kz 20.159) und die Höhe des Gewinns (Kz 25.219)
    sind in der Anlage EÜR 2017 identisch.
    Sofern die Betriebseinhmen und die Betriebsausgaben bereits in Kz 20.159 saldiert erklärt wurden,
    ist eine berichtige Anlage EÜR mit den ausgewiesenen Betriebseinnahmen und Betreibsausgaben einzureichen!

    Ich bin habe ein Kleingewerbe und habe letztes Jahr nur eine bestimmte Summe eingenommen und hatte auch keine Ausgaben aus privaten Gründen.
    Möchte das Finanzamt jetzt nun mir eine detaillierte Ein und Aufnahmen aufgestellt haben?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    LG Merzi
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Aw: Eür

    Möchte das Finanzamt jetzt nun mir eine detaillierte Ein und Aufnahmen aufgestellt haben?
    So würde ich das interpretieren. Die meisten Unternehmer haben doch irgendwelche Betriebsausgaben, zumindest Porto oder AfA, irgendetwas eben und die müssen auch einzeln erklärt werden.

    Weil du nichts angegeben hast, vermutet das Finanzamt, du hättest außerhalb der EÜR extern saldiert, was nicht zulässig ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Merzi
      Neuer Benutzer
      • 14.11.2018
      • 4

      #3
      Aw: Eür

      Ich hatte wie gesagt nur eine Dienstleistung mit Summe XXX €...
      Also würde doch reichen wenn ich die Rechung mitsende oder?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Aw: Eür

        Wenn du keinerlei Betriebsausgaben hattest, sollte das ausreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Merzi
          Neuer Benutzer
          • 14.11.2018
          • 4

          #5
          Aw: Eür

          Ok vielen Dank für die Hilfe.

          Kommentar

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