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Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Ämter?

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    Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Ämter?

    Liebes Forum,

    nach einem Umzug möchte ich gerne nach Fristverlängerungen endlich die gemeinsam veranlagte Einkommenssteuererklärung und die erforderliche EÜR für meine Frau (Freiberuflerin und Kleinunternehmerin) einreichen.
    Doch welches Finanzamt ist Adressat für die EÜR? Die Mitteilung, dass das Kleinunternehmertum am neuen Ort fortgesetzt wird, wurde verschickt und vom F-Amt indirekt bestätigt, doch haben wir die neue Steuernummer noch immer nicht erhalten. Für die Übermittlung einer EÜR über ELSTER ist aber eine Angabe der Steuernummer erforderlich!
    Ich hatte deswegen auch mal mit dem Finanzamt telefoniert und der Finanzbeamte meinte, die Steuernummer sei nicht erforderlich (womit er wohl die ESt-Erklärung meinte).

    Was ist jetzt sinnvoll?
    Einreichung der Einkommenssteuererklärung und EÜR bei unterschiedlichen Finanzämtern einreichen?
    Oder die EÜR bei neuem Finanzamt mit "alter" Nummer einreichen? Geht das überhaupt?

    Eine komplette Einreichung beim alten Finanzamt ist aufgrund bereits erfolgter Kommunikation mit dem neuen und nahendem Fristende eher keine Option.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, ich habe nämlich im Forum bislang keine Antwort erhalten.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Äm

    In ElsterFormular gibt es jedenfalls die Checkbox Ich habe keine aktuelle Steuernummer. Leider hast Du uns ja nicht verraten, mit welcher Anwendung Du die Steuererklärung erstellst.

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      #3
      AW: Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Äm

      Die Steuererklärungen würde ich beim jetzt zuständigen Finanzamt einreichen.

      Wenn die EÜR mit Elsterformular gefertigt wird ist dort leider die Auswahlmöglichkeit ich habe keine aktuelle Steuernummer nicht aktiv. In diesem Fall würde ich die Anlage EÜR elektronisch erst einreichen, wenn die neue Steuernummer im jetzt zuständigen Finanzamt vorliegt. Unabhängig davon kann ja die Einkommensteuererklärung - Leitsteuererklärung - elektronisch an das jetzt zuständige Finanzamt übermittelt werden, auch wenn dort noch keine aktuelle Steuernummer vorliegt.

      Wird die Steuererklärung im Benutzerkonto bei Mein ELSTER gefertigt, ist dort auch bei der EÜR die Auswahlmöglichkeit bei der EÜR ich habe noch keine aktuelle Steuernummer aktiviert. Dort gibt es also keine Probleme, die EÜR an das zuständige Finanzamt auch ohne aktuelle Steuernummer zu übermitteln.

      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....gen%20Wege.pdf
      Zuletzt geändert von ; 18.11.2018, 04:42.

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        #4
        AW: Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Äm

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Die Steuererklärungen würde ich beim jetzt zuständigen Finanzamt einreichen.

        Wenn die EÜR mit Elsterformular gefertigt wird ist dort leider die Auswahlmöglichkeit ich habe keine aktuelle Steuernummer nicht aktiv. In diesem Fall würde ich die Anlage EÜR elektronisch erst einreichen, wenn die neue Steuernummer im jetzt zuständigen Finanzamt vorliegt. Unabhängig davon kann ja die Einkommensteuererklärung - Leitsteuererklärung - elektronisch an das jetzt zuständige Finanzamt übermittelt werden, auch wenn dort noch keine aktuelle Steuernummer vorliegt.

        Wird die Steuererklärung im Benutzerkonto bei Mein ELSTER gefertigt, ist dort auch bei der EÜR die Auswahlmöglichkeit bei der EÜR ich habe noch keine aktuelle Steuernummer aktiviert. Dort gibt es also keine Probleme, die EÜR an das zuständige Finanzamt auch ohne aktuelle Steuernummer zu übermitteln.

        https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....gen%20Wege.pdf

        Hallo,

        in EF ist nach Auswahl des Bundeslandes und des zuständigen FA die Auswahlmöglichkeit
        -ich habe keine aktuelle Steuernummer - AKTIV
        das trifft sowohl bei der Est wie bei der EÜR zu.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Äm

          Das ist richtig, es war mein Fehler. Lediglich bei den Angaben zur Leitsteuererklärung ist die Auswahl ich habe keine aktuelle Steuernummer nicht aktiv - was letztlich auch richtig ist. Bei den Angaben zum Betrieb dagegen kann auch in Elsterformular der Button ich habe keine aktuelle Steuernummer genutzt werden. Entschuldigung.
          Zuletzt geändert von ; 18.11.2018, 08:54.

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            #6
            AW: Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Äm

            Danke für die Antworten. Da Ende des Monats die letzte Frist endet, ist ein Zusenden der Steuernummer bis dahin unrealistisch (wir warten schon 3 Monate). Ich nutze tatsächlich als Nicht-Selbstständiger eine Bezahl-Software von Steuertipps.de, die ich brauche für die EüR. Dennoch denke ich, dass das eine Tool-unabhängige Frage ist bzw. sein sollte. Mir wird auch von der Software mitgeteilt, dass ein Einsenden ohne St.Nr. nicht möglich sei.

            Auf einer BMWi-Seite wird empfohlen, doch an das alte Amt zu schreiben:

            https://www.existenzgruender.de/Shar...-anmelden.html

            Das verpflichtet aber zu einer "gesonderten Feststellungserklärung" wg. mehrerer F-Ämter usw.
            Das sollte doch auch gehen, ohne das mir das nachher auf die Füße fällt, oder was meint ihr?
            Alles neu zu dokumentieren in MeinELSTER wäre für mich wohl ehrlichgesagt die letzte Notfall-Option, wenn gar nichts mehr geht...

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              #7
              AW: Nach Umzug keine neue St.Nr. zugeteilt: EÜR & ESt-Erklärung an unterschiedl. F-Äm

              Ich war unlängst ebenfalls mit einem Umzugsfall verbunden mit einer Betriebsstättenverlegung befasst. Beides erfolgte im Juni 2018. Was das Jahr 2017 angeht, bin ich wie folgt vorgegangen:

              Die Gewinnermittlung habe ich unter der bisherigen Steuernummer an das bisher zuständige Finanzamt übermittelt. Dort habe ich für 2017 zusätzlich eine Feststellungserklärung -ESt 1 D- eingereicht.

              Die Einkommensteuererklärung für 2017 habe ich an das neu zuständige Finanzamt übermittelt und dabei eine neue Steuernummer beantragt. Der Gewinn wurde natürlich in einer anderen Zeile eingetragen.

              Meines Erachtens wäre das eine zulässige Alternative.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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