AW: Zahlung einer Abfindung und Ehepartner arbeitet
Wenn es nicht glaubhaft erscheint, würde ich den Steuerfall mit ElsterFormular nachstellen. Dort kann man aus einer Zusammenveranlagung mit geringem Aufwand 2 Einzelveranlagungen erstellen.
Das geht allerdings nur mit ElsterFormular und nicht mit der Webanwendung Mein ELSTER!
Ich würde so auf den ersten Blick meinen, dass eine Einzelveranlagung schon günstiger sein kann. Von der Rente bleibt ja nach wie vor ein gewisser Teil steuerfrei.
Der steuerpflichtige Teil der Rente und ein Fünftel der Abfindung machen zusammen maximal 25.500 € aus, dem stehen Einkünfte des Ehegatten von rund 34.000 € gegenüber.
Es kommt natürlich jetzt noch darauf an, wie hoch die VV-Einkünfte ausfallen und wem diese zuzurechnen sind.
Wenn es nicht glaubhaft erscheint, würde ich den Steuerfall mit ElsterFormular nachstellen. Dort kann man aus einer Zusammenveranlagung mit geringem Aufwand 2 Einzelveranlagungen erstellen.
Das geht allerdings nur mit ElsterFormular und nicht mit der Webanwendung Mein ELSTER!
Ich würde so auf den ersten Blick meinen, dass eine Einzelveranlagung schon günstiger sein kann. Von der Rente bleibt ja nach wie vor ein gewisser Teil steuerfrei.
Der steuerpflichtige Teil der Rente und ein Fünftel der Abfindung machen zusammen maximal 25.500 € aus, dem stehen Einkünfte des Ehegatten von rund 34.000 € gegenüber.
Es kommt natürlich jetzt noch darauf an, wie hoch die VV-Einkünfte ausfallen und wem diese zuzurechnen sind.
Kommentar