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Anlage Vorsorgeaufwendungen

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    Anlage Vorsorgeaufwendungen

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zur Anlage Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuererklärung 2014. Hier gibt es den sog. Vorwegabzug, der 2014 für Alleinstehende (mich) 1.800 € war. Dieser wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich pauschal um 16 % des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns (ohne Versorgungsbezüge, steuerfreien oder pauschal versteuerten Arbeitslohn, Lohnersatzleistungen, gesetzliche Altersrenten) gekürzt (§ 10 Abs. 3 Nr. 2a EStG). Ab einem Jahresgehalt 2015 von 9.375,00 € (Alleinstehende) wird der Vorwegabzug durch die 16 %ige Kürzung vollständig aufgezehrt.

    Bei mehreren unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen, z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer, (was auf mich zutrifft) ohne Versorgung und normaler Angestellter – egal, ob zeitlich neben- oder hintereinander ausgeübt – erfolgt eine Kürzung nur von den sozialversicherungspflichtigen Einnahmen (H 10.11 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse EStH 2014; BMF-Schreiben vom 13.8.2004, BStBl. 2004 I S. 848). Dagegen wird bei einem einzigen Arbeitsverhältnis nicht anteilig gekürzt (BFH-Urteil vom 16.10.2002, XI R 75/00, BStBl. 2003 II S. 288). Das ist unabhängig davon, ob die Zukunftssicherungsleistungen nur zeitanteilig oder nur in Teilbereichen bzw. nicht in voller Höhe vorlagen. Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG, und habe Lohnsteuer abgeführt. Allerdings hatte die UG keine weiteren Arbeitnehmer. Ich frage mich was in diesem Zusammenhang unter "Versorgung" noch zu verstehen ist, wenn nicht Lohnsteuerabzugspflicht. Letztlich muss ich entscheiden, ob ich die Einkünfte aus der UG vom Bruttoeinkkommen abziehen darf oder nicht. hat hier jemand Erfahrung oder kann mir sagen, wie das einzuschätzen ist?

    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Tipps,

    Zeikinkun

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

    Abgesehen davon, dass die gestellten Fragen nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun haben, werden da wohl verschiedene Sachen m. E. ziemlich durcheinander gebracht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

      Ob der Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführer zu kürzen ist hängt bei der Einkommensteuererklärung 2014 von den Angaben auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 54, 56 und 57 ab.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

        Hallo Stutensee,

        vielen Dank für den Hinweis (auf S. 2 der Anlage Vorsorgeaufwand Z. 54, 56 u. 57). Hier steht, Es bestand 2014 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit (Z. 54) als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführerin. Daneben steht (Z. 381) 1 = Ja. In meinem Fall müsste ich das verneinen, denn es bestand eine Rentenversicherungspflicht, (auch wenn sie hier daraus nur ein jährlicher Rentenbeitrag von 87 € ergab, ich hatte das Gehalt absichtlich so niedrig angesetzt). Was schriebt man denn hier für nein hin. Lässt man das Feld frei?

        Vielen Dank nochmal vorweg für einen Tipp,

        Zeikinkun

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen

          Wenn das Feld nicht zutrifft muss man es auch nicht befüllen.

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