Hallo zusammen.
Im Jahr 2017 war ich in Deutschland angestellt, habe aber einen größeren Teil meiner Zeit in der Schweiz für meinen Arbeitgeber verbracht und habe eine Frage zum sich in der EKST 2017 dadurch ergebenden Progressionsvorbehalt.
Für 2017 habe ich einen Bruttolohn X bekommen.
X = xD + xC
xD : regulärer Lohn, den ich auch in Deutschland bekommen würde
xC : geringfügige Auslandszulage für meine Tätigkeit in der Schweiz
Auf den Kompletten Betrag X wurden in Deutschland Steuern bezahlt!
Auf Basis meiner Anwesenheitstage in der Schweiz wurde von X ein tatsächlicher Anteil der auf die Schweiz fallenden Arbeit berechnet:
X = C + D
C : Anteil Schweiz
D : Anteil Deutschland
C ist kleiner als D
C ist deutlich größer als xC
Bei der Berechnung meines zu versteuernden Einkommens, wird nun der Betrag X heran gezogen, Sozialabgaben und weitere Sachen abgezogen, sodass das zu versteuernde Einkommen Y fest gesetzt wird.
Bei der Berechnung des Steuersatzes wird nun der Progressionvorbehalt angewandt, basierend auf dem fest gesetzten zu versteuernden Einkommens Y PLUS dem Schweiz Anteil C
Relevant: Y + C
Dadurch fällt der Steuersatz höher aus und ich bekomme weniger zurück in der EKST zurück als wenn ich den Auslandsanteil C nicht gesondert aufführen würde, sondern nur den total Bruttolohn X angeben würde.
Ist das so korrekt?
Nach meinem Verständnis sollte der Betrag C nur dann als Progressionsvorbehalt mit einbezogen werden, wenn ich auf diesen Anteil keine Steuern bezahlt hätte (sondern dann eben nur auf X-C)
Im Jahr 2017 war ich in Deutschland angestellt, habe aber einen größeren Teil meiner Zeit in der Schweiz für meinen Arbeitgeber verbracht und habe eine Frage zum sich in der EKST 2017 dadurch ergebenden Progressionsvorbehalt.
Für 2017 habe ich einen Bruttolohn X bekommen.
X = xD + xC
xD : regulärer Lohn, den ich auch in Deutschland bekommen würde
xC : geringfügige Auslandszulage für meine Tätigkeit in der Schweiz
Auf den Kompletten Betrag X wurden in Deutschland Steuern bezahlt!
Auf Basis meiner Anwesenheitstage in der Schweiz wurde von X ein tatsächlicher Anteil der auf die Schweiz fallenden Arbeit berechnet:
X = C + D
C : Anteil Schweiz
D : Anteil Deutschland
C ist kleiner als D
C ist deutlich größer als xC
Bei der Berechnung meines zu versteuernden Einkommens, wird nun der Betrag X heran gezogen, Sozialabgaben und weitere Sachen abgezogen, sodass das zu versteuernde Einkommen Y fest gesetzt wird.
Bei der Berechnung des Steuersatzes wird nun der Progressionvorbehalt angewandt, basierend auf dem fest gesetzten zu versteuernden Einkommens Y PLUS dem Schweiz Anteil C
Relevant: Y + C
Dadurch fällt der Steuersatz höher aus und ich bekomme weniger zurück in der EKST zurück als wenn ich den Auslandsanteil C nicht gesondert aufführen würde, sondern nur den total Bruttolohn X angeben würde.
Ist das so korrekt?
Nach meinem Verständnis sollte der Betrag C nur dann als Progressionsvorbehalt mit einbezogen werden, wenn ich auf diesen Anteil keine Steuern bezahlt hätte (sondern dann eben nur auf X-C)
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