Alles klar, also nochmal von vorne:
Ich bin Kleinunternehmer und mache gerade die EÜR und EST 2017.
Ich habe einen 450 Job (die Steuer hierfür wird vom Arbeitgeber abgeführt)
mein Gewerbe,
und bin ledig.
Angenommen ich komme 2017 mit dem Gewerbe auf einen Umsatz über 17.500€
(Vom Umsatz kann ich nicht Verkaufsprovisionen an Dritte wie Online Händler oder PayPal Abzüge bei Überweisungen abziehen, oder?)
1) Steuer muss ich dann nachzahlen, wenn meine Ausgaben bei 3000 € lagen?
2) Beeinflusst mein Minijob die Rechnung?
3) Wie verfahre ich mit dem Freibetrag von 8820€? Wie wird er auf mich bzw. Minijob und oder Gewerbe Einfluss nehmen
4) Muss ich meinen Minijob in der EST angeben?
Es hieß in einem Forum wenn die Besteuerung vom AG abgeführt wird, muss ich ihn nicht angeben.
Angenommen ich bin 2017 über meine Kleinunternehmerumsatzgrenze gekommen, dann bedeutet 2018 Regelbesteuerung, da ich kein Kleinunternehmer mehr bin.
5) Angenommen 2018 habe ich einen Umsatz von 17.000€ Ausgaben von 3000€ und immer noch den Minijob. Wie wird die Regelbesteuerung in dem Fall ausfallen?
Abgaben für meine private Krankenkasse in der Jahreshöhe von 2400€ werden diese auf meine Steuer angerechnet?
Vielen Dank für die Beantwortung, ich bin im absoluten Chaos. Danke
Ich bin Kleinunternehmer und mache gerade die EÜR und EST 2017.
Ich habe einen 450 Job (die Steuer hierfür wird vom Arbeitgeber abgeführt)
mein Gewerbe,
und bin ledig.
Angenommen ich komme 2017 mit dem Gewerbe auf einen Umsatz über 17.500€
(Vom Umsatz kann ich nicht Verkaufsprovisionen an Dritte wie Online Händler oder PayPal Abzüge bei Überweisungen abziehen, oder?)
1) Steuer muss ich dann nachzahlen, wenn meine Ausgaben bei 3000 € lagen?
2) Beeinflusst mein Minijob die Rechnung?
3) Wie verfahre ich mit dem Freibetrag von 8820€? Wie wird er auf mich bzw. Minijob und oder Gewerbe Einfluss nehmen
4) Muss ich meinen Minijob in der EST angeben?
Es hieß in einem Forum wenn die Besteuerung vom AG abgeführt wird, muss ich ihn nicht angeben.
Angenommen ich bin 2017 über meine Kleinunternehmerumsatzgrenze gekommen, dann bedeutet 2018 Regelbesteuerung, da ich kein Kleinunternehmer mehr bin.
5) Angenommen 2018 habe ich einen Umsatz von 17.000€ Ausgaben von 3000€ und immer noch den Minijob. Wie wird die Regelbesteuerung in dem Fall ausfallen?
Abgaben für meine private Krankenkasse in der Jahreshöhe von 2400€ werden diese auf meine Steuer angerechnet?
Vielen Dank für die Beantwortung, ich bin im absoluten Chaos. Danke
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