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Krankentagegeld als zu versteuerndes Einkommen angegeben

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    Krankentagegeld als zu versteuerndes Einkommen angegeben

    Hallo zusammen,
    ich habe 2017 in der Steuererklärung mein erhaltenes Krankentagegeld versehentlich als zu versteuerndes Einkommen verbucht. Ist so etwas schon jemandem hier passiert? Weiß jemand, ob es möglich ist diese Erklärung auch nach Ablauf der Einspruchszeit zu ändern? Die Dame beim Finanzamt meinte, dass ich es versuchen sollte und einfach auch mal hier im Forum fragen soll, ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat.
    Danke schon mal für eine Antwort

    #2
    AW: Krankentagegeld als zu versteuerndes Einkommen angegeben

    Zitat von uli2018 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe 2017 in der Steuererklärung mein erhaltenes Krankentagegeld versehentlich als zu versteuerndes Einkommen verbucht. Ist so etwas schon jemandem hier passiert? Weiß jemand, ob es möglich ist diese Erklärung auch nach Ablauf der Einspruchszeit zu ändern? Die Dame beim Finanzamt meinte, dass ich es versuchen sollte und einfach auch mal hier im Forum fragen soll, ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat.
    Danke schon mal für eine Antwort
    Hallo,

    in der Steuererklärung kann doch nichts verbucht werden
    Was meinst du damit?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Krankentagegeld als zu versteuerndes Einkommen angegeben

      Die entscheidende Frage ist doch nicht, ob Du Deine Steuererklärung nach Ablauf der Einspruchsfrist ändern kannst. Rein technisch geht das natürlich, Du schickst eine korrigierte Steuererklärung ein.

      Aber das interessiert Dich doch eigentlich nicht, oder ? Eigentlich willst du doch den Einkommensteuerbescheid geändert haben. Und das ist Steuerberatung und hat mit Elster nichts zu tun. Als Anregungen fallen mir dazu nur ein zu prüfen, ob der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, ob Du ggf. wegen etwas Anderes rechtzeitig Einspruch eingelegt hast oder ob § 175b AO eine Möglichkeit wäre. Aber das klärst Du mit der Bearbeiterin beim Finanzamt oder dem steuerlichen Berater deines Vertrauens.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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