AW: Umwandlung einer GbR in ein Einzelunternehmen Gewrbesteuer
Es handelt sich um zwei selbständige rechtliche Objekte, die jeweils für sich eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. Dort wird jeweils der Freibetrag entsprechend berücksichtigt.
In dem im Link angesprochenen Urteil des Bundesfinanzhofes wird jedoch in den Urteilsgründen erkennbar, dass der Freibetrag nur einmal zu gewähren ist:
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi...rt=en&nr=36793
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AW: Umwandlung einer GbR in ein Einzelunternehmen Gewrbesteuer
Zitat von korsika Beitrag anzeigenFür die GbR und das Einzelunternehmen sind getrennte Steuererklärungen zu fertigen.
Das ist mir natürlich klar, die Frage war ob ich den Gewinn aus der gbr bei der Gewerbesteuer Berechnung für das Einzelunternehmer mit angeben muss? Ich werde ja nicht zwei mal den Freibetrag von 24500 Euro haben oder?
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Ein Gast antworteteAW: Umwandlung einer GbR in ein Einzelunternehmen Gewrbesteuer
Für die GbR und das Einzelunternehmen sind getrennte Steuererklärungen zu fertigen.
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Umwandlung einer GbR in ein Einzelunternehmen Gewrbesteuer
Hallo,
wir haben zum 31.07.2017 die GbR aufgelöst und ich betreibe das Unternehmen jetzt alleine weiter.
Die Frage ist bei der Ausfüllung des Gewerbesteuer Formulars, wo muss ich den Gewinn aus der GbR eintagen.
Oder hat das mit der GbR nichts mehr zu tun, so das ich nur die Gewinne vom 01.08 bis 31.12 eintragen muss?
Sorry vorab für meine Unwissenheit und besten dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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