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Voraussetzung Abzugsfähigkeit einer Spende

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    Voraussetzung Abzugsfähigkeit einer Spende

    Hallo zusammen,

    habe hier eine Spendenbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die "Zuwendung" zur Förderung der Bildun, Wissenschaft und Forschung i.S. von §§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 7 AO verwendet wird.
    Kann ich diese damit in voller Höhe in Z. 45 der ESt-1A eintragen und damit von der Einkommensteuer absetzen?

    VG, Zeikinkun

    #2
    AW: Voraussetzung Abzugsfähigkeit einer Spende

    Die Eingabehilfe von Elsterformular schreibt als Erläuterung zu Zeile 45 des Hauptvordruckes u. a. folgendes:

    Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke (Zeile 45 und 49) werden bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte berücksichtigt.

    Weitere Ausführungen zum Spendenthema finden Sie bei Bedarf dort. Grundsätzlich können Sie den Aufwand eintragen. Sie tragen den Betrag in voller Höhe ein. Den Rest erledigen die Steuerberechnungsprogramme.
    Zuletzt geändert von ; 30.11.2018, 22:03.

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