Hallo,
wenn ich auf Seite 1 der EST-Vorlage meine Bankverbindung angebe, ist dies dann automatisch ein Ermächtigung jegliche Beträge von meinem Konto abzubuchen?!
Oder ist das nur für evtl. Guthaben gedacht, was mir das FA überweisen könnte?
Ich würde eher gerne erst nach einem Bescheid überweisen wollen (muss definitiv was zahlen).
Danke!
wenn ich auf Seite 1 der EST-Vorlage meine Bankverbindung angebe, ist dies dann automatisch ein Ermächtigung jegliche Beträge von meinem Konto abzubuchen?!
Oder ist das nur für evtl. Guthaben gedacht, was mir das FA überweisen könnte?
Ich würde eher gerne erst nach einem Bescheid überweisen wollen (muss definitiv was zahlen).
Danke!
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