Hallo ElsterForum Gemeinde,
wir haben vor kurzem eine GbR gegruendet.
Wir haben den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fast komplett ausgefuellt,
jedoch konnten wir leider zu einigen Punkten trotz mehrfacher Recherche nichts finden:
1: In der Teilnahmeerklaerung fuer das SEPA Basislastschrift-Verfahren wird nach einer Steuernummer gefragt,
diese kriegen wir aber doch erst nachdem wir den Fragebogen beim Finanzamt eingereicht haben.
Sollen wir das Feld nun freilassen oder die Teilnahmeerklaerung nachreichen?
2: Beim Punkt 1.11 im Fragebogen wird nach einer von allen Gesellschaftern empfangsbevollmaechtigten Person gefragt,
da wir aber weder einen Steuerberater noch eine andere Person haben, sollen wir diesen Punkt auch einfach frei lassen?
In der Ausfuellhilfe steht wenn keiner genannt wird, wird das Finanzamt uns auffordern einen Empfangsbevollmaechtigten zu benennen.
3: Beim Punkt 3., bei der Angabe zur Festsetzung von Vorauszahlungen haben wir gelesen, dass man diese Felder auch erstmal freilassen kann.
Ist dies richtig oder muessen wir das trotzdem ausfuellen?
Da wir nicht damit rechnen, mehr Gewinn als den Gewerbesteuer-Freibetrag zu erzielen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grueßen
wir haben vor kurzem eine GbR gegruendet.
Wir haben den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fast komplett ausgefuellt,
jedoch konnten wir leider zu einigen Punkten trotz mehrfacher Recherche nichts finden:
1: In der Teilnahmeerklaerung fuer das SEPA Basislastschrift-Verfahren wird nach einer Steuernummer gefragt,
diese kriegen wir aber doch erst nachdem wir den Fragebogen beim Finanzamt eingereicht haben.
Sollen wir das Feld nun freilassen oder die Teilnahmeerklaerung nachreichen?
2: Beim Punkt 1.11 im Fragebogen wird nach einer von allen Gesellschaftern empfangsbevollmaechtigten Person gefragt,
da wir aber weder einen Steuerberater noch eine andere Person haben, sollen wir diesen Punkt auch einfach frei lassen?
In der Ausfuellhilfe steht wenn keiner genannt wird, wird das Finanzamt uns auffordern einen Empfangsbevollmaechtigten zu benennen.
3: Beim Punkt 3., bei der Angabe zur Festsetzung von Vorauszahlungen haben wir gelesen, dass man diese Felder auch erstmal freilassen kann.
Ist dies richtig oder muessen wir das trotzdem ausfuellen?
Da wir nicht damit rechnen, mehr Gewinn als den Gewerbesteuer-Freibetrag zu erzielen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grueßen
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