AW: Anlage AV / Zeile 23
Bei Geschieden dürfen im Hauptvordruck keine Angaben zur Veranlagungsart gemacht werden. Die Auswahl Einzelveranlagung ist nur für Ehegatten/Lebenspartner gedacht.
In deiner Steuererklärung gibt es keine Ehefrau/Person B. Da das Kindergeld nicht an dich ausbezahlt wird, hast du meines Wissens auch keinen Anspruch auf Kinderzulage.
In der amtlichen Anleitung heißt es dazu:
Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das für mindestens einen Monat des Jahres 2017 Kindergeld an den Zulageberechtigten ausgezahlt worden ist.
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Anlage AV / Zeile 23
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AW: Anlage AV / Zeile 23
Zitat von Taxmike110 Beitrag anzeigenIst es korrekt, wenn ich hier keinen Eintrag mache.
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Anlage AV / Zeile 23
Hallo,
wir sind geschieden und die Kinder leben bei der Mutter.
Demnach Einzelveranlagung.
Nun habe ich in Zeile 23 bei Person B die Anzahl der Kinder eingetragen.
Fehler:
Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.
Ist es korrekt, wenn ich hier keinen Eintrag mache.
Grüße
Michale
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