AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung
Okay, soweit verstanden - allerdings kann ich nicht ganz folgen, worauf ihr hinaus wollt, da 2015 ja bereits erledigt wurde. Wenn ich dort meine gesamte Lohnsteuer wiederbekam, dann hilft mir, für 12/13/14 ja nur ein Übertrag auf 2015 und von dort auf 2016, weil es 15 bereits alles zurück gab.
Interessanterweise habe ich bei dem Support dieses Steuertools vor ein paar Tagen mal angefragt, hier kam als Antwort zurück, dass bei voller Erstattung der Lohnsteuer in 2015 es keinen Sinn machen würde nochmal Verlustvorträge für 14/13/12 einzureichen. Nun habe ich also im Grunde zwei konträre Aussagen.
Am besten wäre es gewesen, wenn ich schon einen Monat früher auf das Thema gekommen und das einem Steuerberater hätte geben können - dafür ist es nun eben etwas zu spät. Und das selbst zu erlernen ist sicherlich auch nicht verkehrt.
Zitat von Charlie24
Beitrag anzeigen
Interessanterweise habe ich bei dem Support dieses Steuertools vor ein paar Tagen mal angefragt, hier kam als Antwort zurück, dass bei voller Erstattung der Lohnsteuer in 2015 es keinen Sinn machen würde nochmal Verlustvorträge für 14/13/12 einzureichen. Nun habe ich also im Grunde zwei konträre Aussagen.
Am besten wäre es gewesen, wenn ich schon einen Monat früher auf das Thema gekommen und das einem Steuerberater hätte geben können - dafür ist es nun eben etwas zu spät. Und das selbst zu erlernen ist sicherlich auch nicht verkehrt.
Kommentar