Guten Morgen an alle, ich habe viele Fragen, uind hoffe man kann mir nützliche Tips geben.
ich lebe mit meinen Eltern auf einem 4 Seiten Hof ( 2 Wohnungen). Im Juni diesen Jahres wurde mir das haus von meinen Eltern übertragen. Also da begann es mit dem NOtar. Jetzt seit dem 12.November stehe ich nun im Grundbuch.
2 Rechnungen ( Notar vom Juli) und Finanzkasse ( November) gingen an mich.
Nun meine Fragen: Kann ich oder sollte ich die Rechnungen bei der Einkommenssteuererklärung für 2018 mit angeben, auch wenn ich erst seit November im Grundbuch stehe ? Oder müssten das meine Eltern noch machen ( obwohl ich darauf stehe) ? Und die Überweisung wurde von meine Eltern übernommen :-)..also der Kontoauszug ist von meinen Eltern. Wäre das relevant?
Vom Finanzamt, wegen der Grundsteuer habe ich noch nichts gehört.
Wenn ich dann ab 2019 alle Rechnungen ( Schornsteinfeger, Klärgrube u.s.w) über mich laufen, kann ich diese dann alle steuerlich absetze? Oder gibt es da Einschränkungen? Und was muss man beachten....habe mal gehört , nur Rechnungen mit Überweisung gelten, also keine Abbuchungen ( Einzugsermächtigungen). Stimmt das?
LG Frank
ich lebe mit meinen Eltern auf einem 4 Seiten Hof ( 2 Wohnungen). Im Juni diesen Jahres wurde mir das haus von meinen Eltern übertragen. Also da begann es mit dem NOtar. Jetzt seit dem 12.November stehe ich nun im Grundbuch.
2 Rechnungen ( Notar vom Juli) und Finanzkasse ( November) gingen an mich.
Nun meine Fragen: Kann ich oder sollte ich die Rechnungen bei der Einkommenssteuererklärung für 2018 mit angeben, auch wenn ich erst seit November im Grundbuch stehe ? Oder müssten das meine Eltern noch machen ( obwohl ich darauf stehe) ? Und die Überweisung wurde von meine Eltern übernommen :-)..also der Kontoauszug ist von meinen Eltern. Wäre das relevant?
Vom Finanzamt, wegen der Grundsteuer habe ich noch nichts gehört.
Wenn ich dann ab 2019 alle Rechnungen ( Schornsteinfeger, Klärgrube u.s.w) über mich laufen, kann ich diese dann alle steuerlich absetze? Oder gibt es da Einschränkungen? Und was muss man beachten....habe mal gehört , nur Rechnungen mit Überweisung gelten, also keine Abbuchungen ( Einzugsermächtigungen). Stimmt das?
LG Frank
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