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sonstige Vorsorgeaufwendungen

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    sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,
    stelle immer wieder fest das, das Programm Elster Formular, z.B. 2017 den Höchstbetrag zu sonstige Vorsorgeaufwendungen , in diesem Fall 1900€, bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
    Es benutzt immer den eingegebenen, in diesen Fall zu hoch eingegeben Betrag.
    Dadurch stimmt natürlich das Ergebnis nicht.
    Läßt sich das ändern, oder welche Stelle ist zuständig ?

    Gruß
    Sergo

    #2
    AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Deine Aussage ist schlicht falsch! ElsterFormular rechnet richtig. Nur wenn deine Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung unter 1.900,00 € liegen,

    spielt die Höchstbetragsregelung überhaupt eine Rolle, sonst nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen

      Zitat von Sergo Beitrag anzeigen
      Hallo,
      stelle immer wieder fest das, das Programm Elster Formular, z.B. 2017 den Höchstbetrag zu sonstige Vorsorgeaufwendungen , in diesem Fall 1900€, bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
      Es benutzt immer den eingegebenen, in diesen Fall zu hoch eingegeben Betrag.
      Dadurch stimmt natürlich das Ergebnis nicht.
      Läßt sich das ändern, oder welche Stelle ist zuständig ?

      Gruß
      Sergo

      Hallo,

      wie? was?
      Ich nutze ElsterFormular seit 15 Jahren.
      Bis jetzt stimmt es immer.
      Welch höheren Betrag gibst du ein?
      Wo machst du ein Kreuz in Zeile11 Vorsorgeaufwand?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Deine Aussage ist schlicht falsch! ElsterFormular rechnet richtig. Nur wenn deine Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung unter 1.900,00 € liegen,

        spielt die Höchstbetragsregelung überhaupt eine Rolle, sonst nicht!
        Da gebe ich dir recht.
        Nun ist ja nicht jeder mit der Sache vertraut. Und wenn ein einfacher Arbeitnehmer nur seine Zahlen einträgt,
        sollte meiner Meinung nach so ein Programm das können.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        wie? was?
        Ich nutze ElsterFormular seit 15 Jahren.
        Bis jetzt stimmt es immer.
        Welch höheren Betrag gibst du ein?
        Wo machst du ein Kreuz in Zeile11 Vorsorgeaufwand?

        Gruß FIGUL
        Wo sollte es denn sein ?

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          #5
          AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen

          Zitat von Sergo Beitrag anzeigen
          Wo sollte es denn sein ?
          Wir kennen Deine Verhältnisse ja nicht. Arbeitnehmer kreuzen natürlich Ja an.

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