Liebes ElsterForum,
ich bin freiberuflich als Fotograf tätig und habe in letzten vier Jahren in dieser Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 USTG beansprucht. Zum Jahreswechsel habe ich den Wechsel zur Regelbesteuerung beantragt und auch eine Bestätigung von meinem Finanzamt erhalten.
Wenn ich es richtig verstehe, bin ich ab 01.01. durch die Regelbesteuerung zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann mir die MwSt auf einer Eingangsrechnung vom Finanzamt zurückholen. Ich bin mehr oder weniger gezwungen, mir schnellstmöglich eine neue Kamera für einen Bruttowert von 3.500,00 EUR zu kaufen. Wenn ich alles richtig verstehe, würde diese Betriebsausgabe als Anlagevermögen verbucht und laut AfA Tabelle über die kommenden sieben Jahre mit einer monatlichen Betriebsausgabe in Höhe von 35,00 EUR abgeschrieben.
Kann ich mit Bestätigung des Finanzamtes zum Wechsel nun auch schon die MwSt zurückholen oder muss ich mit der Ausgabe bis zum 01.01.2019 warten? Muss ich zwingend bis zum 01.01. mit der Anschaffung warten oder kann ich problemlos auch jetzt schon zuschlagen? Wenn ja, wie muss ich die Abschreibung/Ausgabe dann in der Buchhaltung von 2018 angeben?
Vielen Dank im Voraus!
ich bin freiberuflich als Fotograf tätig und habe in letzten vier Jahren in dieser Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 USTG beansprucht. Zum Jahreswechsel habe ich den Wechsel zur Regelbesteuerung beantragt und auch eine Bestätigung von meinem Finanzamt erhalten.
Wenn ich es richtig verstehe, bin ich ab 01.01. durch die Regelbesteuerung zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann mir die MwSt auf einer Eingangsrechnung vom Finanzamt zurückholen. Ich bin mehr oder weniger gezwungen, mir schnellstmöglich eine neue Kamera für einen Bruttowert von 3.500,00 EUR zu kaufen. Wenn ich alles richtig verstehe, würde diese Betriebsausgabe als Anlagevermögen verbucht und laut AfA Tabelle über die kommenden sieben Jahre mit einer monatlichen Betriebsausgabe in Höhe von 35,00 EUR abgeschrieben.
Kann ich mit Bestätigung des Finanzamtes zum Wechsel nun auch schon die MwSt zurückholen oder muss ich mit der Ausgabe bis zum 01.01.2019 warten? Muss ich zwingend bis zum 01.01. mit der Anschaffung warten oder kann ich problemlos auch jetzt schon zuschlagen? Wenn ja, wie muss ich die Abschreibung/Ausgabe dann in der Buchhaltung von 2018 angeben?
Vielen Dank im Voraus!
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