Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal 2 Fragen:
1. Ich habe Anfang 2018 den Arbeitgeber gewechselt. Ich habe vom vorherigen Arbeitgeber im 1. Monat des neuen Arbeitgeber eine Nachzahlung erhalten (es waren noch einige Urlaubstage übrig und die sind ausbezahlt worden). Diese sind jetzt in der Steuerklasse 6 abgerechnet worden. Kann ich dafür im nächsten Jahr eine Nachzahlung / Rückzahlung erwarten? Oder ist das 1:1 erledigt?
2. Ich spiele aktuell mit dem Gedanken ein Fernstudium anzufangen. Dies wären ca. 300 Euro / Monat. Kann ich dies in der Steuererklärung geltend machen bzw. als Freibetrag eintragen lassen?
Gruß
Geisi
ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal 2 Fragen:
1. Ich habe Anfang 2018 den Arbeitgeber gewechselt. Ich habe vom vorherigen Arbeitgeber im 1. Monat des neuen Arbeitgeber eine Nachzahlung erhalten (es waren noch einige Urlaubstage übrig und die sind ausbezahlt worden). Diese sind jetzt in der Steuerklasse 6 abgerechnet worden. Kann ich dafür im nächsten Jahr eine Nachzahlung / Rückzahlung erwarten? Oder ist das 1:1 erledigt?
2. Ich spiele aktuell mit dem Gedanken ein Fernstudium anzufangen. Dies wären ca. 300 Euro / Monat. Kann ich dies in der Steuererklärung geltend machen bzw. als Freibetrag eintragen lassen?
Gruß
Geisi
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