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Keine Möglichkeit zur Eingabe des Datums auf der elektronischen Lohnsteuerkarte

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    Keine Möglichkeit zur Eingabe des Datums auf der elektronischen Lohnsteuerkarte

    Hallo,

    ich sammel grade Unterlagen für die Steuererklärung 2018 zusammen, hier einmal ein paar Daten:

    -vom 1.1. bis 30.9. war ich Student, für diese Zeit habe ich zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen (Steuerklasse 1) aus Minijobs vorliegen, ich habe keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur RV gezahlt
    -ab dem 1.10. bin ich Angestellter und werde eine dritte elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse 1) erhalten
    -seit dem 1.4. bin ich nicht mehr kirchensteuerpflichtig (Kirchenaustritt)

    Nun ist es ja so, dass man in Elster web beim eintragen der Lohnsteuerkarten die Zeiträume der Tätigkeit nirgends eingeben kann. Auf meine beiden Minijobs habe ich keine Lohnsteuer gezahlt, also auch keine Kirchensteuer. Auf den Job, den ich seit Oktober habe, wurde auch keine Kirchensteuer einbehalten, da ich meinem Arbeitgeber ja korrekterweise gemeldet habe, dass ich nicht kirchensteuerpflichtig bin. Ich habe nun aber Befürchtung, dass ich Anteilig 1/3 Kirchensteuer für den Job ab Oktober nachzahlen muss, da aus meinen Angaben ja nicht hervorgeht, dass ich den Job erst ab Oktober habe.

    Sind meine Befürchtungen berechtigt?
    Danke

    LG
    Zuletzt geändert von PLS; 28.12.2018, 01:10.

    #2
    AW: Keine Möglichkeit zur Eingabe des Datums auf der elektronischen Lohnsteuerkarte

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Ich habe nun aber Befürchtung, dass ich Anteilig 1/3 Kirchensteuer für den Job ab Oktober nachzahlen muss, da aus meinen Angaben ja nicht hervorgeht, dass ich den Job erst ab Oktober habe
    Und, was würde das nützen? Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Und der Mitgliedsbeitrag für die Kirche richtet sich nach der Einkommensteuer.

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      #3
      AW: Keine Möglichkeit zur Eingabe des Datums auf der elektronischen Lohnsteuerkarte

      Hallo,

      das verstehe ich leider nicht. Also muss ich noch Kirchensteuer nachzahlen für die Monate Jan-März, obwohl der Job erst im Oktober begann?

      Kommentar


        #4
        AW: Keine Möglichkeit zur Eingabe des Datums auf der elektronischen Lohnsteuerkarte

        Aufgrund der eingereichten Einkommensteuererklärung wird das Jaheseinkommen als Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt. Diese (Jahres-)Einkommensteuer ist Grundlage für die Festsetztung der (Jahres-)Kirchensteuer. Eine zeitanteilige Festsetzung der Kirchensteuer ist gesetzlich nur möglich, wenn die Konfessionszugehörigkeit nicht das ganze Jahr bestand. Dies ist aber nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen der Arbeitgeber aufgrund der Höhe der ermittelten Lohnsteuerabzugsbeträge für bestimmte Anmeldungszeiträume keine Lohnkirchensteuer einbehalten und abführen musste.

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          #5
          AW: Keine Möglichkeit zur Eingabe des Datums auf der elektronischen Lohnsteuerkarte

          Lange Rede kurzer Sinn:

          Wenn Deine Einkommensteuer für 2017 z.B. 1.000 € beträgt und die Jahres-Kirchensteuer davon 9 %, also 90 €, dann beträgt Deine Kirchensteuer bei einem Austritt zum 01.04.2017 nur 3/12 davon, also 22,50 €. Es ist vollkommen egal, ob Du im Zeitraum 01.01.-31.03. irgendwelche Einkünfte hattest, die Kirchensteuer wird nicht direkt einem Zeitraum zugeordnet, sondern zeitanteilig berechnet.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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