Hallo,
ich sammel grade Unterlagen für die Steuererklärung 2018 zusammen, hier einmal ein paar Daten:
-vom 1.1. bis 30.9. war ich Student, für diese Zeit habe ich zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen (Steuerklasse 1) aus Minijobs vorliegen, ich habe keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur RV gezahlt
-ab dem 1.10. bin ich Angestellter und werde eine dritte elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse 1) erhalten
-seit dem 1.4. bin ich nicht mehr kirchensteuerpflichtig (Kirchenaustritt)
Nun ist es ja so, dass man in Elster web beim eintragen der Lohnsteuerkarten die Zeiträume der Tätigkeit nirgends eingeben kann. Auf meine beiden Minijobs habe ich keine Lohnsteuer gezahlt, also auch keine Kirchensteuer. Auf den Job, den ich seit Oktober habe, wurde auch keine Kirchensteuer einbehalten, da ich meinem Arbeitgeber ja korrekterweise gemeldet habe, dass ich nicht kirchensteuerpflichtig bin. Ich habe nun aber Befürchtung, dass ich Anteilig 1/3 Kirchensteuer für den Job ab Oktober nachzahlen muss, da aus meinen Angaben ja nicht hervorgeht, dass ich den Job erst ab Oktober habe.
Sind meine Befürchtungen berechtigt?
Danke
LG
ich sammel grade Unterlagen für die Steuererklärung 2018 zusammen, hier einmal ein paar Daten:
-vom 1.1. bis 30.9. war ich Student, für diese Zeit habe ich zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen (Steuerklasse 1) aus Minijobs vorliegen, ich habe keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur RV gezahlt
-ab dem 1.10. bin ich Angestellter und werde eine dritte elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse 1) erhalten
-seit dem 1.4. bin ich nicht mehr kirchensteuerpflichtig (Kirchenaustritt)
Nun ist es ja so, dass man in Elster web beim eintragen der Lohnsteuerkarten die Zeiträume der Tätigkeit nirgends eingeben kann. Auf meine beiden Minijobs habe ich keine Lohnsteuer gezahlt, also auch keine Kirchensteuer. Auf den Job, den ich seit Oktober habe, wurde auch keine Kirchensteuer einbehalten, da ich meinem Arbeitgeber ja korrekterweise gemeldet habe, dass ich nicht kirchensteuerpflichtig bin. Ich habe nun aber Befürchtung, dass ich Anteilig 1/3 Kirchensteuer für den Job ab Oktober nachzahlen muss, da aus meinen Angaben ja nicht hervorgeht, dass ich den Job erst ab Oktober habe.
Sind meine Befürchtungen berechtigt?
Danke
LG
Kommentar