Vollmacht

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  • khh1
    Neuer Benutzer
    • 13.06.2007
    • 26

    #1

    Vollmacht

    Ich habe dem Steuerberater die Vollmacht für die "VAST" und das Steuerkonto gegeben. Kann ich auch persönlich über Elster noch diese Abfragen starten oder habe ich mich davon ausgeschlossen?
    Dank vorab und viele Grüsse
    Freundliche Grüße aus Wiesbaden<br />Karl-Heinz Henning
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Vollmacht

    Natürlich kannst Du das!

    Kommentar

    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      AW: Vollmacht

      Zitat von khh1 Beitrag anzeigen
      Ich habe dem Steuerberater die Vollmacht für die "VAST" und das Steuerkonto gegeben. Kann ich auch persönlich über Elster noch diese Abfragen starten oder habe ich mich davon ausgeschlossen?
      Dank vorab und viele Grüsse
      Hallo,

      Leider kann ich es selbst nicht ausprobieren, da mir deine Zugangsdaten fehlen.
      Aber: Warum probierst du es nicht selber aus?
      Schon komisch welche Fragen hier gestellt werden ohne das Naheliegende selbst zu tun

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: Vollmacht

        Zitat von khh1 Beitrag anzeigen
        Ich habe dem Steuerberater die Vollmacht für die "VAST" und das Steuerkonto gegeben. Kann ich auch persönlich über Elster noch diese Abfragen starten oder habe ich mich davon ausgeschlossen?
        Dank vorab und viele Grüsse
        Hallo khh1,

        Steuerkonto kannst du nur, wenn du eine Registrierung mit Signaturkarte hast.

        Tschüß

        Kommentar

        • khh1
          Neuer Benutzer
          • 13.06.2007
          • 26

          #5
          AW: Vollmacht

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo khh1,

          Steuerkonto kannst du nur, wenn du eine Registrierung mit Signaturkarte hast.

          Tschüß
          Danke für den Hinweis. Der Steuerberater kann bei mir "VAST" und "Steuerkonto" abrufen. Mir ist nur nicht klar, ob mit dieser umfassenden StB-Vollmacht mein persönlicher Zugang zu "VAST" über elster gesperrt ist.
          Freundliche Grüße aus Wiesbaden<br />Karl-Heinz Henning

          Kommentar

          • Gast

            #6
            AW: Vollmacht

            Nein, warum soll das eigene Recht beschnitten sein?

            Kommentar

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