Guten Tag,
ich habe von meinem Vermieter eine Tabelle mit haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen erhalten und dazu eine Frage:
Laut dem Dokument sind Aufzugswartung und Wtg. Hebeanlage bei den haushaltsnahen Dienstleistungen einzutragen und nicht bei den Handwerkerrechnungen. Andereseits ist die Wartung der Heizugsanlage laut dem Dokument eine Handwerkerleistung.
Ist die Zuordnung korrekt?
Danke und einen schönen Tag
Jean
ich habe von meinem Vermieter eine Tabelle mit haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen erhalten und dazu eine Frage:
Laut dem Dokument sind Aufzugswartung und Wtg. Hebeanlage bei den haushaltsnahen Dienstleistungen einzutragen und nicht bei den Handwerkerrechnungen. Andereseits ist die Wartung der Heizugsanlage laut dem Dokument eine Handwerkerleistung.
Ist die Zuordnung korrekt?
Danke und einen schönen Tag
Jean
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