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Zuordnung Dienstleistung/Handwerker

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    Zuordnung Dienstleistung/Handwerker

    Guten Tag,

    ich habe von meinem Vermieter eine Tabelle mit haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen erhalten und dazu eine Frage:
    Laut dem Dokument sind Aufzugswartung und Wtg. Hebeanlage bei den haushaltsnahen Dienstleistungen einzutragen und nicht bei den Handwerkerrechnungen. Andereseits ist die Wartung der Heizugsanlage laut dem Dokument eine Handwerkerleistung.

    Ist die Zuordnung korrekt?

    Danke und einen schönen Tag
    Jean

    #2
    AW: Zuordnung Dienstleistung/Handwerker

    Trag es so ein, wie du es von deinem Vermieter bekommen hast oder auch alles bei den Handwerkerleistungen. Da würde ich es eher ansiedeln.

    Die Beträge sind aber sicher nicht so hoch, dass die Höchstbeträge tangiert werden. Unterhalb spielt es eigentlich keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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