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Das ist schon klar Elefant. Ich kann mich erinnern, dass du mir vor einem halben Jahr eine ähnlich dämliche Antwort geschrieben hast. Naja.
Vermutlich eine Art Hobby von dir.
Vielleicht weiß ja jemand Bescheid und kann mir die Frage beantworten, vielen Dank!
Manometer, ist das denn so schwer ? Ist es denn mal möglich über den Tellerrand hinauszuschauen und sich in die Lage Derjenigen hineinzuversetzen, die Dir nicht physisch über die Schulter schauen können, sondern nur die hingerotzte Frage sehen ?
Es handelt sich hier um ein Forum zu Elster, der elektronischen Steuererklärung. Also hat Deine Frage mit Elster schon einmal nichts zu tun, denn die Eintragungsstelle ist vollkommen unabhängig davon, ob Du Papiervordrucke aufgrund Härtefallregelung verwendest oder das Steuerprogramm X.
Du postest unter Allgemein und Projekt, d.h. wir wissen noch nicht einmal, ob Du mit EÜR Deine interne Excel-Tabelle meinst, Elsterformular, Mein Elster oder irgendein kommerzielles Programm. Je nachdem kann sich die Stelle der Eintragung natürlich unterscheiden. Und das Unterforum ist je nach Ergebnis des verwendeten Programms natürlich sowieso falsch, da es dafür passende Unterforen gibt.
Wir wissen aufgrund des extremst großen Mitteilungsbedürfnisses nicht, um welches Jahr es geht. Je nachdem könnten sich Zeilen verändert haben.
Es sieht so aus, als hättest Du dir bisher keinerlei Gedanken gemacht, wo es richtig sein kann. Was hältst Du davon uns mal zu sagen, wo Du es vermutet und ob / wo Du zweifelst.
Da Du uns hier in Allem im Unklaren lässt, konnte es nur die Antwort vom Rüsseltier in seinem ersten Posting geben, die da lautet und von Dir, weil Du Dich scheinbar nur auf dessen Antwortstil gestürzt hast, übersehen hast: Bei den Betriebsausgaben
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Ja, Betriebsausgaben ist doch klar, aber: wo da ..und natürlich meine ich mit EÜR das Elsterformular.
War eigentlich ne klare Frage und noch nie habe ich Fragen hingerotzt.
Das ist wohl eher euer Kommunikationsstil.
Aber hier ist darauf wohl keine Antwort zu erwarten und ich werde dieses Forum nicht mehr nutzen.
Danke nochmal dir und dem "Rüsseltier" und weiter viel Spaß im Forum
Konkret: Weswegen soll Elsterformular "klar" sein ? Du erwähnst es nicht, Du postest nicht im Unterforum "Elsterformular" und die sonstigen Punkte beantwortest Du immer noch nicht und ziehst Dich nur am Stil hoch. Wenn Du eine Antwort willst, dann beantworte bitte auch alle notwendigen und naheliegenden Fragen, am besten von selbst und ohne, dass man sie stellen muss. Wenn Du das nicht möchtest, weil es Dir an einer weiterhelfenden Antwort, ohne dass hier jeder Ratespiele veranstalten muss, nicht gelegen ist, dann solltest Du Dir wirklich einen anderen Umgang als dieses Forum oder ein Forum überhaupt suchen, denn das ist keine Besonderheit DIESES Forums, sondern in Anwenderforen generell so.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Ja, das stimmt, Anwenderforen stecken meist voller nerds mit Tiernamen, die ihre volle Gefühlspalette in Beiträgen ausleben. Ich hbe keine Fragen mehr.
Also bei mir handelt es sich nicht um einen Tiernamen.
Normalerweise bekommen die Fragesteller eine Antwort, die weiterhilft.
Auf der Seite 2 werden die Betriebsausgaben eingetragen.
Da meines Erachtens keine andere Zeile passt, würde ich den Eintrag beim Posten
"Übrige unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben"
eintragen.
Die Erläuterung aus der Anleitung lautet entsprechend:
"Tragen Sie hier die übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben
ein, soweit diese nicht in den Zeilen 23 bis 50 berücksichtigt worden
sind."
Hallo Xaver, vielen Dank für deine Antwort!
So werde ich es machen, ich fasse alles unter "Sonstige Betriebsausgaben" zusammen.
Ich hatte mich nur gewundert, dass Bürobedarf, Energiekosten nicht einzeln aufgeführt wurde.
Viele Grüße, das war hilfreich...
Sabine
Gebe auch eine EÜR ab. Arbeite allerdings mit einer kommerziellen Software. Diese schreibt die Arbeitszimmerkosten, also auch Stromkosten, als Gesamtsumme in die EÜR unter KZ 38 ein.
Bürobedarf landet bei mir unter KZ 51 der EÜR.
Gebe auch eine EÜR ab. Arbeite allerdings mit einer kommerziellen Software. Diese schreibt die Arbeitszimmerkosten, also auch Stromkosten, als Gesamtsumme in die EÜR unter KZ 38 ein.
Bürobedarf landet bei mir unter KZ 51 der EÜR.
Deine Software ist entweder nicht aktuell oder du bist in einem früheren Jahr unterwegs. Wenn hier der Begriff KZ = Kennzahl verwendet wird, kann man erwarten, dass keine Zeilennummern
sondern die Original-FA-Kennzahlen angegeben werden. Alles andere verwirrt die Fragesteller nämlich nur.
Es gibt jedenfalls unterschiedliche Felder für Büroräume und für ein häusliches Arbeitszimmer!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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