Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

    Hallo zusammen,

    helfe einer Familie bei der Einkommensteuererklärung. Der Ehemann ist arbeitslos bzw. erhält Leistungen von der Arbeitsförderung des Landkreises zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Kann hier Anlage N oder Seite 4 Hauptvordruck verwenden..
    Die Ehefrau ist Tagesmutter, übt also eine selbständige Tätigkeit aus.
    Ich verwende eine Excel-Hilfstabelle in der die Einnahmen und Ausgaben und Zuschüsse eingetragen und durch Formeln automatisch berechnet bzw. hinzugefügt ode abgezogen werden sodass am Schluss eine bereinigte zu versteuernde (Summe der positiven Einnahmen) anzeigt wird.
    Wo genau wird eigentlich diese Summe dann eingetragen?
    Anlage N fällt ja aus, weil nur Beträge aus nichtselbständiger Tätigkeit
    In den Hauptvordrucken sehe ich keinen Bereich in dem das erfasst werden könnte.
    Verbliebe die Anlage G -
    Da gibt es eine Zeile 24 'Summe der positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw'
    25 'Summe der positiven Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit'
    Und zu letzterer würde ich tendieren. Liege ich da richtig?

    Vielen Dank für eine Rückinfo

    #2
    AW: Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

    Hallo

    die Einkünfte sind nach § 18.1 Abs 3 EStG zu versteuern. Erklären in Anlage S

    Allerdings hat sich in 2009 einiges in diesem Bereich geändert.

    Ich füge mal eine Info mit an:

    http://www.schladitz-spies-hesener.de/website/general/infothek/april_2009_58/de/docs/2009_april_tagesm_tter_und_tagesv_ter.pdf

    Kommentar


      #3
      AW: Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

      Ganz herzlichen Dank für die Info. In der Anlage S hätte ich jetzt die Eintragung im Feld 9 vorgenommen.
      Was ist denn der Unterschied zur Anlage G ?- Das scheint ähnlich zu sein

      Vielleicht noch eine Schlussfrage:

      Im vergangenen Jahr wurden für so eine Tagesmutter-Tätigkeit zusätzlich Förderungsmittel ausgezahlt, in denen auch Weiterschulungen und Aufbaukurse abgedeckt waren.
      Die Arbeitsförderung des Landkreises haben dann diese Mittel gegenüber den Sicherungen
      zum Lebensunterhalt neu angerechnet und betriebsausgabenfähige Summen genannt, die
      ich dann auf der dem Finanzamt gegenüber erstellten Anlagetabelle wiederum absetzen konnte.
      Im Jahre 2009 gab es diese Betriebsausgaben-Neuanrechungen der Förderungssummen des Landkreises durch die
      AfLK (Arbeitsagentur/Förderung des Landkreises) nicht.
      Hat sich hier etwas geändert, weil dann die zu versteuernden Summen in den Formularen
      deutlich höher sein werden.

      Kommentar


        #4
        AW: Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

        Hallo

        die Einkünfte gehören in Anlage S, nicht Anlage G ( Einkünfte aus Gewerbetätigkeit); sie können in Zeile 9, richtiger in Zeile 4 erklärt werden.

        Welche Förderungen Landkreise gewähren, ist mir nicht bekannt. Hier würde ich nachfragen.

        Für weitere ist eine Rückfrage beim FA vielleicht hilfreich.

        Gruß

        Kommentar


          #5
          AW: Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

          Hallo,

          vielen Dank nochmal. Da ich merke, dass Sie wahrscheinlich auch Erfahrung in der allgemeinen 'Formular'- Materie haben, hier noch kurz eine Frage, die ich auch in einem Hauptteil des Forums gestellt habe

          Wenn der Ehemann schon lange arbeitslos ist, und auch schon seit längerer Zeit
          für sich und seine Familie lt. Arbeitsförderungsagentur Leistungen zur Sicherung
          des Lebensunterhaltes erhält:

          Aus meiner Sicht wären Eintragungen lt. meinem Elsterprogramm im

          Hauptvordruck S. 4 Zeile 94 (Einkommensersatzleistungen)

          Anlage N Zeile 27 ' Andere Lohn/Entgeltersatzleistungen'

          möglich. Was ist richtiger bzw. korrekt?

          Vielen Dank für eine Info

          Kommentar


            #6
            AW: Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

            Hallo

            diese Entgeltersatzleistungen gehören nicht in den Hauptvordruck sondern in die Anlage N

            Kommentar


              #7
              AW: Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

              Hallo,
              die Einkommensteuererklärung für Tagesmütter scheint wohl doch nicht so einfach zu sein wie ich dachte. Die Ermittlung des Gewinns ist mir schon klar und auch wo es in Anlage S einzutragen ist. Aber wann muß ich nun die Anlage EÜR ausfüllen und wo muß ich etwas eintragen, wenn ich nur die Betriebsausgabenpauschale geltend mache. Wo werden die Ausgaben für Renten und Krankenversicherung erfasst. Liege ich mit der Eintragung im Formular Vorsorgeaufwand richtig und wo wird der hälftige Anteil des Jugendamtes berücksichtigt, den ich bekomme?

              Kommentar


                #8
                AW: Einnahmen aus Tagesmutter-Tätigkeit wo eintragen

                Fast genau. Renten in Zeile 41 des Hauptvordrucks, Renten- und Krankenversicherungen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Wie bei Arbeitnehmern, Landwirten usw. auch.

                Kommentar

                Lädt...
                X