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Betriebsrente wird doppelt dem Einkommen zugeschlagen

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    Betriebsrente wird doppelt dem Einkommen zugeschlagen

    Hallo,

    Ich habe für meine Betriebsrente eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, es ist auch Lohnsteuer angefallen ( Steuerklasse V ).

    Bei einem Eintrag in der Anlage R Zeile 36 wird der Betrag doppelt zugeschlagen, minus Rentenfreibetrag von ca. 22 %.


    St_w2018

    #2
    AW: Betriebsrente wird doppelt dem Einkommen zugeschlagen

    Zitat von St_w2018 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe für meine Betriebsrente eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, es ist auch Lohnsteuer angefallen ( Steuerklasse V ).

    Bei einem Eintrag in der Anlage R Zeile 36 wird der Betrag doppelt zugeschlagen, minus Rentenfreibetrag von ca. 22 %.


    St_w2018
    Hallo,

    Lohnsteuerbescheinigung kommt in Anlage N

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Betriebsrente wird doppelt dem Einkommen zugeschlagen

      Hallo,

      ich habe den Betrag in Anlage N und R eingetragen.

      in der Anlage R Seite 2 Zeile 36 steht " Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 3 der Leistungsmitteilung. "

      Ich habe für meine Betriebsrente eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, es ist auch Lohnsteuer angefallen ( Steuerklasse V ).

      Bei einem Eintrag in der Anlage R Zeile 36 wird der Betrag doppelt zugeschlagen, minus Rentenfreibetrag von ca. 22 %.

      Das sieht man nur, wenn man eine Steuerberechnung macht.

      Gruß

      St_w2018

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebsrente wird doppelt dem Einkommen zugeschlagen

        Zitat von St_w2018 Beitrag anzeigen
        ich habe den Betrag in Anlage N und R eingetragen
        Ja, dann wird sie natürlich auch zwei Mal berücksichtigt.

        Kommentar


          #5
          AW: Betriebsrente wird doppelt dem Einkommen zugeschlagen

          Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 3 der Leistungsmitteilung
          Du hast doch für deine Betriebsrente eine Lohnsteuerbescheinigung und keine Leistungsmitteilung erhalten!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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