Liebes Forum,
ich bin in 2018 beruflich nach Malta umgezogen. Ich bin lokal angestellt und mein Lebensmittelpunkt (Wohnung etc.) ist ebenfalls in Malta. Mein AG hier ist ansässig. In Deutschland ist soweit alles ausgelöst (Wohnung, Internetvertrag etc.). Mein Arbeitsverhältnis ist gekündigt.
Seit dem 01.03 beziehe ich Malta mein Gehalt.
Die Frage ist nun; Wie wird im Grenzjahr versteuert. Meiner Auffassung nach kommt die Anlage N-AUS nicht in Frage da ich meinen Wohnsitz verlegt habe. Ich bin nicht temporär in Malta sondern dauerhaft. Ich bin der Meinung es handelt sich in 2018 nicht um Progressionseinkommen.
Greift bei der Konstellation nicht die 183 Tage Regelung also keine Besteuerung in Deutschland oder gibt es noch einen anderen Weg?
Zudem besteht die Frage wie es sch im Grenzjahr mit den Werbungskosten verhält.
Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank
ich bin in 2018 beruflich nach Malta umgezogen. Ich bin lokal angestellt und mein Lebensmittelpunkt (Wohnung etc.) ist ebenfalls in Malta. Mein AG hier ist ansässig. In Deutschland ist soweit alles ausgelöst (Wohnung, Internetvertrag etc.). Mein Arbeitsverhältnis ist gekündigt.
Seit dem 01.03 beziehe ich Malta mein Gehalt.
Die Frage ist nun; Wie wird im Grenzjahr versteuert. Meiner Auffassung nach kommt die Anlage N-AUS nicht in Frage da ich meinen Wohnsitz verlegt habe. Ich bin nicht temporär in Malta sondern dauerhaft. Ich bin der Meinung es handelt sich in 2018 nicht um Progressionseinkommen.
Greift bei der Konstellation nicht die 183 Tage Regelung also keine Besteuerung in Deutschland oder gibt es noch einen anderen Weg?
Zudem besteht die Frage wie es sch im Grenzjahr mit den Werbungskosten verhält.
Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.
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