Hallo zusammen,
Bei der Berechnung der "auslaendischen Einkuenfte" auf der Anlage WA-ESt nehme ich das Bruttoeinkommen, das im Ausland erzielt wurde und ziehe Werbungskosten (1000€) ab.
Soweit gut. Kann ich Beitraege zu auslaendischen Krankenversicherung auch geltend machen (in gleicher Weise wie Beitraege zu KV und RV in Deutschland steuerfrei sind)? Zeile 31 in Anlage Vorsorgeaufwand sieht danach aus, aber wenn ich meine Beitraege dort eintrage aendert sich nichts an der Steuerfestsetzung.
Zweitens, wie verhaelt sich das wenn innerhalb eines Steuerjahres Zuzug als auch Wegzug nach/von Deutschland stattfinden? Z.B. Jan-Mär alleiniger Wohnsitz in Land 1, Apr-Sep alleiniger in Wohnsitz D, Okt-Dez alleiniger Wohnsitz in Land 2. Kann ich dann die Werbungskosten i.H.v. 1000€ zwei Mal abziehen, also ein Mal fuer die Berechnung der Einkuenfte in Land 1 und ein Mal fuer die von Land 2?
Bei der Berechnung der "auslaendischen Einkuenfte" auf der Anlage WA-ESt nehme ich das Bruttoeinkommen, das im Ausland erzielt wurde und ziehe Werbungskosten (1000€) ab.
Soweit gut. Kann ich Beitraege zu auslaendischen Krankenversicherung auch geltend machen (in gleicher Weise wie Beitraege zu KV und RV in Deutschland steuerfrei sind)? Zeile 31 in Anlage Vorsorgeaufwand sieht danach aus, aber wenn ich meine Beitraege dort eintrage aendert sich nichts an der Steuerfestsetzung.
Zweitens, wie verhaelt sich das wenn innerhalb eines Steuerjahres Zuzug als auch Wegzug nach/von Deutschland stattfinden? Z.B. Jan-Mär alleiniger Wohnsitz in Land 1, Apr-Sep alleiniger in Wohnsitz D, Okt-Dez alleiniger Wohnsitz in Land 2. Kann ich dann die Werbungskosten i.H.v. 1000€ zwei Mal abziehen, also ein Mal fuer die Berechnung der Einkuenfte in Land 1 und ein Mal fuer die von Land 2?
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